Ordnungswidrigkeiten in Hammerbrook

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Ordnungswidrigkeiten in Hammerbrook

Geblitzt auf der Wendenstraße? Das sind Ihre Rechte

In Hammerbrook, einem Stadtteil mit hohem Verkehrsaufkommen und zahlreichen Fußgänger- und Radwegen, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsordnungswidrigkeiten häufige Probleme. Die Wendenstraße, die durch ihre vielen Abzweigungen und den angrenzenden Gewerbebereich geprägt ist, ist eine der Straßen, auf denen häufig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Wer hier mit über 50 km/h erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 160 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h kann es schnell zu einem Fahrverbot von einem Monat kommen.

Fahrverbot in Hammerbrook: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann für viele Autofahrer in Hammerbrook ein massives Problem darstellen. Insbesondere für Berufspendler oder Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen müssen, kann ein temporärer Verlust der Fahrerlaubnis erhebliche Konsequenzen haben. Es ist wichtig zu wissen, dass gegen jeden Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch eingelegt werden kann (§ 67 OWiG). Bei einem Fahrverbot aufgrund wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderer schwerwiegender Verstöße kann sich ein Einspruch besonders lohnen, wenn es beispielsweise um die Frage der Verhältnismäßigkeit geht.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte

In Hammerbrook gibt es verschiedene typische Situationen, in denen Autofahrer in die Falle tappen. Einige Beispiele sind:

  • Parkverstöße:
  • Handy am Steuer: Wer während der Fahrt sein Mobiltelefon benutzt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
  • Rotlichtverstoß: Ein Überfahren einer roten Ampel an der Kreuzung Wendenstraße/Steinwerder Straße kann schnell 200 Euro kosten und zwei Punkte nach sich ziehen.

Diese Verstöße können nicht nur finanzielle Folgen haben, sondern auch die Fahrerlaubnis gefährden. Die rechtlichen Grundlagen für diese Ordnungswidrigkeiten finden sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie im Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Rechtslage und mögliche Verteidigungsstrategien

Die Rechtslage bei Ordnungswidrigkeiten ist klar geregelt. Verkehrsverstöße werden im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) behandelt. Bei einem Bußgeldbescheid ist es entscheidend, die Fristen zur Einlegung eines Einspruchs (zwei Wochen) und zur Zahlung des Bußgeldes zu beachten. Oftmals gibt es jedoch auch Möglichkeiten, die Höhe des Bußgeldes oder die Punkte in Flensburg zu reduzieren. Dies kann beispielsweise durch die Einreichung von Beweismitteln, wie Zeugenaussagen oder Fotos, geschehen, die die eigene Sichtweise unterstützen.

Ein konkreter Fall aus unserer Praxis zeigt, dass ein Mandant, der wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Wendenstraße angeklagt wurde, durch das Vorlegen eines Tachographenprotokolls erfolgreich seinen Einspruch einlegen konnte. Das Gericht erkannte die Unzulässigkeit der Messung an, und das Bußgeld wurde eingestellt.

Bei rechtlichen Problemen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuelle Situation analysieren und mögliche Schritte erörtern.

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