Verkehrsstrafrecht in Hamburg-Altstadt
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Geblitzt auf der Spitalerstraße? Das sind Ihre Rechte
Die Spitalerstraße in Hamburg-Altstadt zählt zu den frequentiertesten Straßen des Stadtteils. Hier sind Geschwindigkeitsüberschreitungen ein häufiges Problem, da viele Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h missachten. Bei einer Überschreitung von 21 km/h bis 25 km/h droht ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei 26 bis 30 km/h sind es bereits 100 Euro und ein Punkt. In der Regel erhalten Sie den Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten nach der Tat, gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Fahrerflucht in der Hamburger Altstadt: Schwere Konsequenzen
Ein weiteres häufiges Problem für die Bewohner von Hamburg-Altstadt ist das Thema Fahrerflucht. Wenn Sie beispielsweise auf dem Jungfernstieg in einen Unfall verwickelt sind und den Unfallort verlassen, kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach § 142 StGB wird Fahrerflucht mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Selbst wenn Sie nur einen kleinen Schaden verursacht haben, ist die rechtliche Situation ernst. Bei geringfügigen Schäden kann bereits eine Geldstrafe von 1.500 Euro anfallen.
Nötigung im Straßenverkehr: Ein ernstes Delikt
Die Verkehrssituation in der Altstadt kann auch zu Nötigungen führen. Stellen Sie sich vor, Sie werden auf der Lombardsbrücke von einem anderen Verkehrsteilnehmer bedrängt, der Ihnen den Weg versperrt. Nach § 240 StGB kann dies als Nötigung gewertet werden, was mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft wird. In der Praxis ist es nicht selten, dass solche Vorfälle eskalieren und betroffene Fahrer rechtliche Schritte einleiten. Hier ist eine fundierte Verteidigung essentiell, um Ihre Rechte zu wahren.
Rechtsfolgen bei Trunkenheit am Steuer
Die Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluss sind hinlänglich bekannt. In Hamburg-Altstadt kann es schnell zu einer Verkehrskontrolle kommen, insbesondere auf der Mönckebergstraße. Bei einem Blutalkoholgehalt (BAK) von 0,5 bis 1,1 Promille drohen Bußgelder ab 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einem BAK von über 1,1 Promille wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen. Die Wiedererteilung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen und setzt die Teilnahme an einem Aufbauseminar voraus.
Praxisbeispiele: Typische Mandantensituationen
- Fall 1:
- Fall 2: Eine Autofahrerin verlässt nach einem Parkrempler am Gänsemarkt die Unfallstelle. Sie erhält einen Strafbefehl wegen Fahrerflucht, den wir erfolgreich anfechten.
- Fall 3: Ein Mandant wird wegen Nötigung im Straßenverkehr von der Polizei am Rödingsmarkt angezeigt. Wir prüfen die Beweise und können eine Verurteilung abwenden.
Wenn Sie in Hamburg-Altstadt mit einer Verkehrsstraftat konfrontiert sind, ist es ratsam, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei steht Ihnen kompetent zur Seite und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.
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