Verkehrsstrafrecht in Horn
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Geblitzt auf der Wandsbeker Chaussee? Das sind Ihre Rechte
Die Wandsbeker Chaussee ist eine der Hauptverkehrsadern in Horn, wo Geschwindigkeitsübertretungen häufig registriert werden. Mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h drohen bei Überschreitungen empfindliche Bußgelder. Wer beispielsweise mit 61 km/h geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei 71 km/h sind es bereits 120 Euro und zwei Punkte. Bei besonders hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen kann auch ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Fahrverbot in Horn: Wann sich ein Einspruch lohnt
In vielen Fällen kann ein Fahrverbot für Betroffene existenzielle Folgen haben, insbesondere wenn sie auf das Auto angewiesen sind. Ein Fahrverbot kann bei einer Trunkenheitsfahrt bereits ab 0,5 Promille verhängt werden. Bei einem Blutalkoholwert von über 1,1 Promille ist nicht nur mit einem Führerscheinentzug, sondern auch mit strafrechtlichen Konsequenzen nach § 316 StGB zu rechnen. Die Dauer des Fahrverbots beträgt in der Regel mindestens sechs Monate.
Nötigung im Straßenverkehr: Ein schwerwiegendes Vergehen
Die Nötigung im Straßenverkehr, beispielsweise beim Drängeln oder Blockieren eines Fahrzeugs, stellt einen strafbaren Tatbestand dar. Nach § 240 StGB drohen hier empfindliche Strafen. Bei einem nachweislichen Vorfall kann die Polizei ein Bußgeld zwischen 200 und 400 Euro verhängen und zudem zwei Punkte in Flensburg eintragen. Ein solches Verhalten kann in Kombination mit weiteren Verkehrsdelikten zu einer drastischen Erhöhung der Strafe führen.
Fahrerflucht: Die Konsequenzen in Horn
Ein häufiges Problem, das in Horn und anderen Stadtteilen auftritt, ist die Fahrerflucht nach einem Unfall. Nach § 142 StGB ist es strafbar, sich nach einem Unfall von der Unfallstelle zu entfernen, ohne die erforderlichen Angaben zu machen oder Hilfe zu leisten. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, je nach Schwere des Unfalls. Bei leichten Unfällen mit Sachschaden kann ein Bußgeld von bis zu 1.200 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig werden.
Typische Mandantensituationen aus der Praxis
- Trunkenheit am Steuer:
- Fahrverbot nach Geschwindigkeitsübertretung:
- Nötigung im Straßenverkehr:
- Unfall mit Fahrerflucht:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Verkehrsstrafrecht sind komplex und erfordern oft eine fundierte rechtliche Beratung. Bei Fragen oder rechtlichen Problemen im Bereich Verkehrsstrafrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.
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