Blitzer & Geschwindigkeit in Horn
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Geblitzt auf der Wandsbeker Chaussee? Das sind Ihre Rechte
Die Wandsbeker Chaussee in Horn gehört zu den vielbefahrenen Straßen Hamburgs, und hier sind Geschwindigkeitskontrollen keine Seltenheit. Verkehrsüberwachungen durch stationäre Blitzer oder mobile Radaranlagen sind an der Tagesordnung. Viele Autofahrer in Horn sehen sich daher mit Bußgeldbescheiden konfrontiert, die oft auf Geschwindigkeitsüberschreitungen basieren. Aber nicht jeder Blitzer ist fehlerfrei; es gibt zahlreiche Möglichkeiten, gegen ungerechtfertigte Bußgelder vorzugehen.
Häufige Messfehler und deren rechtliche Folgen
Bei Geschwindigkeitsmessungen können technische und verfahrenstechnische Fehler auftreten. Häufige Probleme sind:
- Fehlerhafte Kalibrierung der Messgeräte
- Unzureichende Sichtbarkeit der Blitzer
- Unklare Beschilderungen an den Messstellen
Ein Beispiel: Wenn Sie am 15. März 2023 auf der Wandsbeker Chaussee bei erlaubten 50 km/h mit 65 km/h geblitzt werden, erwartet Sie ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg gemäß § 24 StVG. Bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h können zusätzliche Probleme auftreten, wie ein Fahrverbot von bis zu einem Monat.
Einspruch einlegen: Wie und wann?
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides eingelegt werden (§ 67 OWiG). Das Verfahren kann durch die Prüfung der Messprotokolle, Zeugen und technische Gutachten intensiviert werden. Ein typischer Fall könnte sein, dass ein Mandant, nachdem er einen Bußgeldbescheid über 200 Euro erhalten hat, feststellt, dass der Blitzer an der Kreuzung von Wandsbeker Chaussee und Hammer Straße nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet war.
Hier sind einige Schritte, die bei einem Einspruch sinnvoll sein können:
- Überprüfung des Bußgeldbescheides auf Fehler
- Einholen von Messprotokollen und Gutachten
- Überprüfung der örtlichen Verkehrszeichen und -bedingungen
Wenn Sie in Horn geblitzt wurden, sollten Sie die Umstände sorgfältig dokumentieren und alle Beweismittel sammeln, um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch zu erhöhen.
Die Rolle der StVO und StVG bei Geschwindigkeitsübertretungen
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt die zulässigen Geschwindigkeiten fest, während das Straßenverkehrsgesetz (StVG) die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen regelt. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sieht die StVO vor, dass die Strafen je nach Schwere des Verstoßes variieren. Bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h sind Bußgelder von 15 Euro bis 35 Euro möglich, während bei mehr als 30 km/h mit Bußgeldern ab 200 Euro und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten zu rechnen ist.
Das OWiG stellt zudem klar, dass der Betroffene ein Recht auf Akteneinsicht hat, um die Messung und die Umstände des Verstoßes zu überprüfen. Das kann insbesondere bei einem möglichen Messfehler von Bedeutung sein.
Fahrverbot in Horn: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann besonders belastend sein, vor allem wenn es sich um beruflich bedingte Fahrten handelt. In Horn gibt es viele Pendler, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Ein Fahrverbot von einem Monat kann erhebliche Auswirkungen auf das tägliche Leben haben. Wenn Sie beispielsweise wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Billestraße mit 80 km/h in einer 50 km/h-Zone geblitzt wurden, kann dies zu einem Fahrverbot führen.
In solchen Fällen kann es sich lohnen, einen Einspruch einzulegen. Insbesondere, wenn die Umstände des Verstoßes fragwürdig sind oder wenn Sie nachweisen können, dass die Messung fehlerhaft war.
Wenn Sie in Horn geblitzt wurden und Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte prüfen und die besten Schritte für Ihre Situation erörtern.
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