E-Scooter & Fahrradrecht in Horn
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Geblitzt auf der Wandsbeker Chaussee? Das sind Ihre Rechte
Die Wandsbeker Chaussee ist eine der Hauptverkehrsstraßen in Horn und zieht nicht nur Autofahrer, sondern auch viele E-Scooter- und Fahrradfahrer an. Oft kommt es hier zu Geschwindigkeitsübertretungen oder anderen Verkehrsverstößen. Wer mit einem E-Scooter oder Fahrrad auf dieser Straße unterwegs ist, muss sich der geltenden Vorschriften bewusst sein. Ein häufiges Problem sind Geschwindigkeitsübertretungen. E-Scooter dürfen maximal 20 km/h fahren. Bei Überschreitungen drohen Bußgelder von bis zu 70 Euro und gegebenenfalls auch Punkte in Flensburg. Bei einer Überschreitung um mehr als 20 km/h kann sogar ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Unfall auf der Horner Landstraße: Wer haftet?
Die Horner Landstraße ist oft Schauplatz von Unfällen zwischen E-Scooter-Fahrern, Radfahrern und Autos. Nach § 823 BGB haften Sie als Fahrer für Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Besonders relevant ist dies, wenn Sie als E-Scooter-Fahrer in einen Unfall verwickelt sind. Hier gilt das Prinzip der Haftung für eigenes Verschulden. Wenn Sie beispielsweise bei Rot über die Ampel fahren, haften Sie in vollem Umfang für die Schäden. Im schlimmsten Fall können Schadensersatzforderungen in Höhe von mehreren tausend Euro auf Sie zukommen.
Die häufigsten Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte
In Horn gibt es einige typische Verkehrsverstöße, die häufig zu Bußgeldern führen. Hier sind einige Beispiele:
- Fahren ohne Helm: E-Scooter-Fahrer sind nicht zum Tragen eines Helms verpflichtet, jedoch kann dies im Falle eines Unfalls die Schadensersatzansprüche beeinflussen.
- Parken auf Gehwegen: Falschparken kann ein Bußgeld von 20 bis 55 Euro nach sich ziehen, je nach Schwere des Verstoßes.
- Handy am Steuer: Die Nutzung eines Handys während der Fahrt ist verboten. Hier drohen 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
- Fahren unter Alkoholeinfluss: Bei einem Blutalkoholwert von 0,5 bis 1,09 Promille drohen 500 Euro Bußgeld und zwei Punkte. Ab 1,1 Promille kann es zu einem Strafverfahren kommen.
Rechtsanspruch bei Schäden durch E-Scooter
Wenn Sie in Horn von einem E-Scooter-Fahrer angefahren werden, können Sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Gemäß § 7 StVG haftet der Halter des Fahrzeugs. Dies bedeutet, dass der E-Scooter-Verleiher in der Regel für Schäden, die durch seine Fahrzeuge verursacht werden, haftet. Es ist wichtig, den Vorfall sofort zu dokumentieren und Zeugen zu benennen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Oft sind die Verleiher bereit, außergerichtliche Einigungen zu treffen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Die häufigsten Mandantensituationen in unserer Kanzlei betreffen E-Scooter-Fahrer, die in Unfälle verwickelt sind oder Bußgeldbescheide erhalten. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten als Verkehrsteilnehmer in Horn. Bei Fragen zu Verkehrsverstößen oder Unfällen mit E-Scootern oder Fahrrädern stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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