Verkehrsstrafrecht in Waltershof

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Verkehrsstrafrecht in Waltershof

Geblitzt auf der Veddeler Damm? Das sind Ihre Rechte

Die Straßen im Stadtteil Waltershof sind oft stark frequentiert, insbesondere der Veddeler Damm, der häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsverstöße verzeichnet. Wenn Sie in Waltershof geblitzt wurden, stehen Ihnen Rechte zu. Nach § 24 StVG drohen bei Geschwindigkeitsübertretungen Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes zwischen 30 und 680 Euro liegen können. Zudem können Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden.

Fahrverbot in Waltershof: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann schnell zur Realität werden, insbesondere bei wiederholten Verstößen oder schwerwiegenden Delikten wie Trunkenheit am Steuer. Wenn Sie beispielsweise auf der Finkenwerder Straße mit 1,6 Promille angehalten werden, droht nicht nur ein Bußgeld von 1.500 Euro, sondern auch ein Fahrverbot von mindestens sechs Monaten gemäß § 69 StGB. Hier kann sich ein Einspruch lohnen, um die Umstände Ihres Falls zu prüfen und möglicherweise mildernde Faktoren geltend zu machen.

Nötigung im Straßenverkehr: Gefährliche Manöver auf der Waltershofer Straße

Die Waltershofer Straße ist bekannt für ihre dichten Verkehrssituationen. Aggressives Fahrverhalten, wie das Drängeln oder Abdrängen anderer Verkehrsteilnehmer, kann schnell als Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) gewertet werden. Bei nachgewiesenen Nötigungen drohen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Häufige Mandantensituationen in unserer Kanzlei beinhalten das Abdrängen von Radfahrern oder das Blockieren von Auffahrten, was in Waltershof keine Seltenheit ist.

Trunkenheit am Steuer: Die rechtlichen Konsequenzen

In Waltershof kommt es immer wieder zu Verkehrskontrollen, bei denen Fahrer auf Alkohol getestet werden. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,1 Promille ist bereits mit einem Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkten in Flensburg zu rechnen. Ab 1,1 Promille wird es ernst: Hier droht eine Strafanzeige und die Möglichkeit, den Führerschein zu verlieren. Die rechtlichen Folgen können weitreichend sein, insbesondere wenn Sie mehrere Verstöße in kurzer Zeit haben.

  • Beispiel 1: Ein Fahrer wird auf der Veddeler Damm mit 1,2 Promille angehalten. Bußgeld: 1.000 Euro, Fahrverbot: 3 Monate.
  • Beispiel 2: Ein Mandant wird beim Überfahren einer roten Ampel auf der Waltershofer Straße erwischt. Bußgeld: 200 Euro, 2 Punkte.
  • Beispiel 3: Ein Verkehrsteilnehmer wird wegen Nötigung angezeigt, nachdem er einen Radfahrer bedrängt hat. Mögliche Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

Die rechtlichen Herausforderungen im Verkehrsstrafrecht sind vielfältig und können von den spezifischen Gegebenheiten in Waltershof beeinflusst werden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine individuelle Rechtsberatung an, um Ihre Möglichkeiten auszuloten und Ihre Interessen zu vertreten.

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