Unfallregulierung in Waltershof

Ihr Anwalt für Unfallregulierung in Waltershof und Umgebung.

Unfallregulierung in Waltershof

Geblitzt auf der Waltershofer Straße? Das sind Ihre Rechte

Die Waltershofer Straße ist eine stark befahrene Verkehrsader in Hamburg-Waltershof, die häufig als Durchgangsstraße genutzt wird. Hier kommt es nicht selten zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, die durch stationäre Blitzer erfasst werden. Wer hier mit mehr als 50 km/h unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 600 Euro und möglicherweise sogar ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h auf innerorts gelegenen Straßen drohen zudem zwei Punkte in Flensburg. Es ist daher essenziell, sich im Falle eines Bußgeldbescheides rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall in Waltershof

Ein Verkehrsunfall kann für die Betroffenen erhebliche körperliche und seelische Folgen haben. Sollte es zu einem Unfall kommen, bei dem Sie verletzt werden, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach den individuellen Umständen des Falls, etwa der Schwere der Verletzungen und den damit verbundenen Beeinträchtigungen. In Deutschland wird die Schmerzensgeldhöhe häufig durch Gerichtsurteile bestimmt. Beispielsweise kann ein Schleudertrauma, das mit einer längeren Heilungsdauer verbunden ist, Schmerzensgeld zwischen 1.000 und 15.000 Euro zur Folge haben.

Haftungsfragen und Schadensregulierung im Verkehrsunfallrecht

Die Frage der Haftung ist nach einem Verkehrsunfall oft kompliziert. Im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) haftet der Verursacher des Schadens. Bei Unfällen in Waltershof, beispielsweise an der Kreuzung Waltershofer Straße und Süderstraße, kann die Haftung auch teilweise bei beiden Unfallbeteiligten liegen, insbesondere wenn eine Teilschuld anerkannt wird. In solchen Fällen kann sich die Schadensregulierung als langwierig gestalten, da Versicherungen oft versuchen, die Ansprüche zu minimieren. Die Fristen zur Schadensmeldung sind gemäß § 7 StVG sehr klar: Der Geschädigte sollte innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfallereignis den Schaden melden, um seine Ansprüche nicht zu verlieren.

Typische Mandantensituationen: Verkehrsunfälle in Waltershof

  • Unfall an der Kreuzung:
  • Parkschaden:
  • Fahrradunfall:

Wenn Sie in Waltershof in einen Verkehrsunfall verwickelt sind oder Fragen zur Schadensregulierung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung in allen Belangen des Verkehrsunfallrechts.

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