Unfallregulierung in St. Pauli
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Unfall auf der Reeperbahn? Ihre Ansprüche im Blick behalten
St. Pauli ist bekannt für sein reges Verkehrsaufkommen, insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden. Verkehrsunfälle sind hier keine Seltenheit. Bewohner und Besucher müssen im Falle eines Unfalls schnell und sicher reagieren, um ihre Ansprüche zu wahren. Typische rechtliche Probleme ergeben sich oft aus der Schadensregulierung, der Haftung und der Berechnung von Schmerzensgeld.
Haftungsfragen nach einem Verkehrsunfall in St. Pauli
Die Haftung für einen Verkehrsunfall kann komplex sein. In St. Pauli, wo enge Straßen wie die Budapester Straße und die Grosse Freiheit oft von Fußgängern und Radfahrern frequentiert werden, sind Unfälle häufig. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, müssen Sie zunächst klären, wer für den Schaden verantwortlich ist. Die Regelungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrsordnung (StVO) spielen hier eine zentrale Rolle.
Beispielhafte Situationen:
- Ein Autofahrer übersieht beim Abbiegen einen Radfahrer: Der Autofahrer haftet in der Regel voll, es sei denn, der Radfahrer hat grob fahrlässig gehandelt.
- Ein Fußgänger wird an einer Ampel von einem Auto erfasst: Hier hängt die Haftung davon ab, ob der Fußgänger bei Grün oder Rot die Straße überquert hat.
- Unfälle beim Parken auf der Reeperbahn: Wenn ein Fahrzeug beim Einparken ein anderes beschädigt, haftet der Parkplatz suchende Fahrer oft alleine.
Schmerzensgeld: Was steht Ihnen zu?
Bei Verkehrsunfällen, die zu Personenschäden führen, haben die Betroffenen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach dem Schmerzensgeldrecht, das im BGB verankert ist. Faktoren wie Art und Schwere der Verletzung sowie die Dauer der Beeinträchtigung spielen eine Rolle.
In St. Pauli ist es nicht ungewöhnlich, dass nach einem Unfall Schmerzensgeldansprüche von mehreren tausend Euro geltend gemacht werden. Beispielsweise:
- Für einen Bruch eines Armes können bis zu 10.000 Euro gefordert werden.
- Bei dauerhaften Schäden, wie einem Tinnitus, kann die Summe auf bis zu 20.000 Euro steigen.
Im Rahmen der Schmerzensgeldforderung müssen Sie darauf achten, dass Sie innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall die Ansprüche geltend machen, gemäß § 199 BGB.
Verkehrsverstöße und Bußgelder in St. Pauli
Im urbanen Raum von St. Pauli sind Verkehrsverstöße häufig, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Blitzanlagen sind entlang der Grosse Freiheit und der Reeperbahn aktiv, und die Bußgelder sind entsprechend hoch.
Beispielhafte Bußgelder und Punkte nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sind:
- Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h: 70 Euro und 1 Punkt.
- Fahren unter Alkoholeinfluss (über 0,5 Promille): 500 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
- Handy am Steuer: 100 Euro und 1 Punkt.
Ein Fahrverbot kann in St. Pauli besonders problematisch sein, da die öffentlichen Verkehrsmittel oft überfüllt sind und die Mobilität eingeschränkt wird. Ein Einspruch gegen die Bußgeldbescheide kann sich daher lohnen, insbesondere wenn Sie nachweisen können, dass die Messung fehlerhaft war oder die Umstände des Verstoßes gemildert waren.
Praxisbeispiele aus St. Pauli
In unserer Kanzlei haben wir zahlreiche Mandanten betreut, die in Verkehrsunfälle verwickelt waren:
- Ein Mandant wurde beim Überqueren der Davidstraße von einem Radfahrer angefahren. Wir konnten seine Ansprüche auf Schmerzensgeld erfolgreich durchsetzen.
- Ein anderer Fall betraf einen Autofahrer, der in der Nähe des Millerntorplatzes angefahren wurde. Hier konnten wir nachweisen, dass der andere Fahrer die Vorfahrt missachtet hatte.
- Ein Mandant erhielt ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in der Budapester Straße. Durch Einspruch konnten wir die Strafe reduzieren.
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind oder rechtliche Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und eine angemessene Entschädigung zu erzielen.
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