Unfallregulierung in St. Georg
Ihr Anwalt für Unfallregulierung in St. Georg und Umgebung.
Unfall an der Langen Reihe: So klären Sie Haftungsfragen
St. Georg, ein lebendiger Stadtteil Hamburgs, ist geprägt von stark frequentierten Straßen wie der Langen Reihe und der Kurt-Schumacher-Allee. Die hohe Verkehrsdichte und die Vielzahl an Fußgängern erhöhen das Risiko von Verkehrsunfällen. Oft stellen sich nach einem Unfall Fragen zur Haftung, Schadensregulierung und zu möglichen Ansprüchen auf Schmerzensgeld. In vielen Fällen sind die betroffenen Verkehrsteilnehmer unsicher, welche Rechte und Pflichten sie haben.
Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall ist die Schadensregulierung ein zentraler Aspekt, mit dem sich Betroffene auseinandersetzen müssen. Gemäß § 249 BGB sind Geschädigte berechtigt, den Zustand herzustellen, der ohne den Unfall bestehen würde. Hierzu zählen nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch der Ersatz von Nutzungsausfällen und gegebenenfalls Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann stark variieren, abhängig von der Schwere der Verletzungen. Ein einfacher Beinbruch kann beispielsweise mit 1.500 bis 3.000 Euro, während schwerere Verletzungen wie Frakturen der Wirbelsäule schnell in den fünfstelligen Bereich gehen können.
- Verkehrsunfall mit Personenschaden: Schmerzensgeld von 2.000 bis 50.000 Euro.
- Unfall mit Sachschaden: Reparaturkosten von 500 bis 10.000 Euro.
- Verdienstausfall: Erstattung von bis zu 80% des Nettoverdienstes für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
In St. Georg sind die Straßen oft durch Fußgänger und Radfahrer belebt, was das Risiko von Kollisionen erhöht. Besonders die Kreuzung an der Langen Reihe und der Steindamm ist ein häufiger Unfallort. Hier kann es schnell zu Missverständnissen über Vorfahrtsrechte kommen. Wenn beispielsweise ein Autofahrer einen Fußgänger übersieht, kann dies weitreichende rechtliche Konsequenzen haben.
Rechtsfolgen bei Ordnungswidrigkeiten
Bei einem Verkehrsunfall, der durch einen Regelverstoß verursacht wurde, können auch Bußgelder und Punkte in Flensburg eine Rolle spielen. Typische Ordnungswidrigkeiten, die in St. Georg häufig vorkommen, sind etwa das Überfahren einer roten Ampel oder das Überschreiten der Geschwindigkeit. Hier einige Beispiele:
- Tempo 50 in der Straße Am Gänsemarkt: Überschreitung um 21 km/h – Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt.
- Rotlichtverstoß an der Kreuzung Steindamm: Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt, dass bei wiederholten Verstöße innerhalb eines Jahres Fahrverbote von bis zu 3 Monaten drohen können. Ein rechtzeitiger Einspruch kann entscheidend sein, um die Rechtsfolgen abzuwenden.
Schmerzensgeld und seine Berechnung
Ein häufiges Problem nach einem Verkehrsunfall ist die Frage nach dem Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe wird oft durch Gutachten und Urteile bestimmt. Die Gerichte orientieren sich dabei an den Schmerzensgeldtabellen, die je nach Art und Umfang der Verletzungen variieren. Beispielsweise kann ein gerissener Meniskus mit 3.000 bis 8.000 Euro bewertet werden, während ein Schleudertrauma je nach Dauer der Beschwerden zwischen 1.000 und 5.000 Euro liegen kann.
In der Praxis erleben wir häufig, dass Mandanten sich unsicher sind, ob sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Oft wird dies nicht sofort geltend gemacht, was zu finanziellen Nachteilen führen kann. Ein zügiges Handeln ist hier unerlässlich, denn Ansprüche verjähren nach drei Jahren gemäß § 195 BGB.
Rechtliche Unterstützung bei Verkehrsunfällen in St. Georg
Die rechtlichen Herausforderungen nach einem Verkehrsunfall können komplex sein. Es ist ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und klären alle relevanten Fragen rund um Haftung, Schadensregulierung und mögliche Bußgelder. Ein frühzeitiger Kontakt kann entscheidend für Ihre Rechtsposition sein.
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