MPU-Beratung in St. Georg
Ihr Anwalt für MPU-Beratung in St. Georg und Umgebung.
MPU-Vorbereitung für St. Georg: Häufige Herausforderungen
In St. Georg kämpfen zahlreiche Autofahrer mit den rechtlichen Folgen von Verkehrsverstößen, die zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen können. Typische Gründe sind Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogenkonsum. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann der Führerscheinentzug bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille oder mehr verhängt werden. Dies zieht nicht nur ein Fahrverbot nach sich, sondern oft auch die Anordnung einer MPU.
Ein Beispiel: Ein Fahrer wird auf der Budapester Straße mit 1,4 Promille angehalten. Neben einem Bußgeld von 1.000 Euro und zwei Punkten in Flensburg wird ihm der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen, und eine MPU ist fällig. Hier ist eine fundierte MPU-Beratung entscheidend, um die Chancen auf eine positive Begutachtung zu erhöhen.
Rechtsfolgen und Fristen im Überblick
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar definiert. Bei einer MPU-Anordnung müssen Betroffene folgende Punkte beachten:
- Bußgeld bei Alkoholfahrten: bis zu 1.500 Euro
- Punkte in Flensburg: bis zu 3 Punkte
- Fahrverbot: 6 Monate bis 1 Jahr
- Frist zur MPU: in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Führerscheinentzug
Die MPU selbst kann nicht nur emotional belastend sein, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen mit sich bringen. Bei unzureichender Vorbereitung scheitern viele Fahrer an dieser Prüfung, was die Rückgewinnung des Führerscheins unnötig verlängert.
Verkehrssituation in St. Georg: Ein Risikofaktor
Die Verkehrssituation in St. Georg, insbesondere auf vielbefahrenen Straßen wie der Lange Reihe oder der Steindamm, erhöht das Risiko für Verkehrsverstöße. Diese Straßen sind bekannt für häufige Geschwindigkeitskontrollen und Blitzer, welche die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. Das erhöhte Verkehrsaufkommen führt häufig zu Stresssituationen, in denen Fahrer unüberlegte Entscheidungen treffen.
Ein typischer Fall: Ein Anwohner wird auf der Steinstraße bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h geblitzt. Hier kann ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg die Folge sein. Kommt es zu wiederholten Verstößen, kann die Anordnung einer MPU nicht ausgeschlossen werden, selbst wenn die Verstöße nicht gravierend erscheinen.
Typische Mandantensituationen: Praxisbeispiele
In unserer Kanzlei in St. Georg beraten wir regelmäßig Mandanten, die mit der MPU konfrontiert sind. Zu den häufigsten Szenarien gehören:
- Alkoholfahrten: Wiederholte Verstöße führen zur Anordnung der MPU.
- Fahren unter Drogeneinfluss: Ein einmaliger Test kann schon zur MPU führen.
- Unfälle mit Personenschaden: Zusätzlich zu strafrechtlichen Folgen kann die MPU angeordnet werden.
- Wiederholte Verkehrsverstöße: Exzessive Punkteansammlung kann zu einer MPU führen.
In jedem dieser Fälle ist eine individuelle Beratung unerlässlich, um die bestmögliche Strategie zur Vorbereitung auf die MPU zu entwickeln. Wir helfen unseren Mandanten dabei, ihre Chancen realistisch zu bewerten und gezielt an den notwendigen Voraussetzungen zu arbeiten.
Wenn Sie Fragen zur MPU oder zu spezifischen Fällen haben, kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung. Wir stehen Ihnen in St. Georg kompetent zur Seite.
Kontaktformular
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.