Führerscheinentzug in St. Georg

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Führerscheinentzug in St. Georg

Geblitzt auf der Lange Reihe? Das sind Ihre Rechte

Der Stadtteil St. Georg ist bekannt für seine belebten Straßen und das hohe Verkehrsaufkommen, besonders auf der Lange Reihe und der Kurt-Schumacher-Allee. Dort wird häufig kontrolliert, was zu unangenehmen Überraschungen für Autofahrer führen kann. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind Bußgelder von bis zu 600 Euro und Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) zu erwarten. Ab einer Überschreitung von 21 km/h müssen Sie mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen, was gerade für Pendler oder Berufskraftfahrer gravierende Folgen haben kann.

Fahrverbot in St. Georg: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann Ihnen nicht nur Ihre Mobilität, sondern auch Ihr Einkommen kosten. Wenn Sie beispielsweise an der Kreuzung Lange Reihe / Wexstraße geblitzt werden und dort 21 km/h zu schnell fahren, sind das nicht nur 1 Punkt in Flensburg, sondern auch ein Fahrverbot für einen Monat. In solchen Fällen sollten Sie die Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid prüfen. Besonders wenn Sie nachweisen können, dass die Messung fehlerhaft war oder die Verkehrszeichen nicht klar erkennbar waren, kann sich ein Einspruch lohnen.

MPU-Vorbereitung: Der Weg zurück zu Ihrem Führerschein

Bei schwerwiegenden Verkehrsdelikten, wie etwa Trunkenheit am Steuer (gemäß § 316 StGB) oder wiederholtem Fahrverbot, kann die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) drohen. In St. Georg ist dies besonders relevant, da das lokale Verkehrsaufkommen oft zu stressigen Fahrbedingungen führt, die unüberlegte Entscheidungen begünstigen können. Um die MPU erfolgreich zu bestehen, ist eine fundierte Vorbereitung unerlässlich. Wir bieten Ihnen individuelle Beratung, um Ihre Erfolgschancen zu maximieren.

Kosten und Fristen: Was Sie beachten sollten

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, gelten spezifische Fristen, die Sie bei der Beantragung einer Neuerteilung beachten müssen. In der Regel müssen Sie die MPU innerhalb von 12 Monaten ab dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis ablegen. Die Kosten für eine MPU liegen zwischen 300 und 600 Euro, hinzu kommen Gebühren für die Neuerteilung des Führerscheins, die ebenfalls variieren können. Bei einem Führerscheinentzug aufgrund von Trunkenheit oder Drogenmissbrauch ist eine mehrjährige Frist bis zur neuen Antragstellung möglich, was für viele Betroffene eine große Herausforderung darstellt.

  • Beispiel 1: Blitzer an der Kurt-Schumacher-Allee, 25 km/h zu schnell: 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot.
  • Beispiel 2: Trunkenheit am Steuer, 0,8 Promille: Führerscheinentzug, MPU erforderlich, Kosten bis zu 600 Euro.
  • Beispiel 3: Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis: Bußgeld von 500 Euro und 3 Punkte.

Wenn Sie Fragen zum Führerscheinrecht haben oder Unterstützung in Ihrem speziellen Fall benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei in St. Georg bietet kompetente Beratung und individuelle Lösungen für Ihre rechtlichen Probleme rund um das Thema Führerschein.

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