Unfallregulierung in Steinwerder

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Unfallregulierung in Steinwerder

Verkehrsunfälle auf der Neuhöfer Straße: Ihre Rechte und Pflichten

Die Neuhöfer Straße in Steinwerder ist eine stark frequentierte Verbindung, die sowohl von Anwohnern als auch von Pendlern genutzt wird. Verkehrsunfälle sind hier keine Seltenheit. Häufige Ursachen sind überhöhte Geschwindigkeit, Ablenkung durch Mobiltelefone oder unübersichtliche Kreuzungen. Bei einem Unfall stellt sich schnell die Frage nach der Schadensregulierung und den Haftungsfragen. Welche Ansprüche haben Sie, und wie gehen Sie vor, wenn es zu einem Unfall kommt?

Haftungsfragen nach einem Unfall: Wer trägt die Kosten?

Ein typisches Problem für Unfallbeteiligte in Steinwerder ist die Klärung der Haftung. Nach § 823 BGB haften Sie, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig einen anderen schädigen. Diese Haftung kann sowohl die Kosten der Schadensregulierung als auch mögliche Schmerzensgeldansprüche umfassen. Bei Unfällen, in die mehrere Fahrzeuge verwickelt sind, ist die Feststellung der Schuld oft komplex. Hier kommt es auf die Beweislage an. Beispielsweise könnten Sie bei einem Auffahrunfall auf der Neuhöfer Straße verpflichtet werden, einen Teil des Schadens selbst zu tragen, wenn Sie nicht den Mindestabstand eingehalten haben.

  • Beispiel 1: Sie fahren auf das Fahrzeug vor Ihnen auf und sind zu 70 % schuld. Ihr Schaden von 2.000 Euro wird um 70 % gekürzt; Sie erhalten nur 600 Euro.
  • Beispiel 2: Ein Radfahrer wird von einem parkenden Auto angefahren. Der Fahrer des Autos kann haftbar gemacht werden, auch wenn der Radfahrer gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat.
  • Beispiel 3: Bei einem Unfall mit Personenschaden kann ein Schmerzensgeld von bis zu 5.000 Euro fällig werden, abhängig von der Schwere der Verletzungen.

Schmerzensgeld: Was steht Ihnen zu?

Bei Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalls haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, das durch das Amtsgericht Hamburg nach § 253 BGB festgelegt wird. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann je nach Schwere der Verletzungen variieren. Zum Beispiel kann ein Bruch des Handgelenks zwischen 2.000 und 5.000 Euro kosten, während schwerere Verletzungen, etwa bei einem Schädel-Hirn-Trauma, deutlich höhere Ansprüche mit sich bringen können.

Eine schnelle rechtliche Beratung ist wichtig, um die Fristen für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche nicht zu versäumen. In der Regel haben Sie 3 Jahre Zeit, um einen Anspruch geltend zu machen, wobei die Frist ab dem Zeitpunkt beginnt, an dem Sie von der Verletzung und dem Schädiger Kenntnis erlangen.

Verkehrsverstöße in Steinwerder: Bußgelder und Punkte

In Steinwerder gibt es einige bekannte „Bußgeldfallen“, etwa an der Kreuzung Neuhöfer Straße / Wilhelmsburger Straße. Hier wird häufig zu schnell gefahren, was mit einem Bußgeld von bis zu 160 Euro und 2 Punkten in Flensburg geahndet werden kann. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften droht bereits ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten.

  • Geschwindigkeitsübertretung: Ab 21 km/h zu schnell: 80 Euro + 1 Punkt; ab 41 km/h: 160 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
  • Handynutzung: 100 Euro + 1 Punkt.
  • Rotlichtverstoß: 200 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

Besonders in der Nähe des Steinwerder Hafens, wo der Verkehr durch Lkw und Lieferverkehr stark zunimmt, ist es wichtig, die Verkehrsregeln einzuhalten, um nicht in die Fänge der Verkehrsüberwachung zu geraten.

Unfallbeteiligte in der Praxis: Typische Mandantenfälle

In unserer Kanzlei in Hamburg haben wir häufig mit Fällen zu tun, in denen Mandanten nach einem Verkehrsunfall nicht nur an den Schäden am Fahrzeug, sondern auch an gesundheitlichen Folgen leiden. Ein Beispiel ist ein Mandant, der nach einem Auffahrunfall über Wochen unter Rückenschmerzen litt. Die Versicherung der Unfallgegnerin wollte zunächst nur einen geringen Betrag für das Schmerzensgeld anbieten, während wir erfolgreich eine höhere Summe erreichen konnten, die die medizinischen Kosten und die Lebensqualität des Mandanten berücksichtigte.

Ein weiterer typischer Fall ist der, bei dem ein Radfahrer von einem PKW übersehen wurde. Hier ist die Klärung der Haftung entscheidend, da oft die Versicherungen versuchen, den Schadensersatz zu minimieren. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine fundierte rechtliche Beratung in solchen Situationen von großer Bedeutung ist.

Wenn Sie Fragen zum Verkehrsunfallrecht haben oder Unterstützung bei der Regulierung Ihres Schadens benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie individuell und kompetent, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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