Fahrtenbuch in Steinwerder

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Fahrtenbuch in Steinwerder

Fahrtenbuchauflagen in Steinwerder: Was Sie wissen sollten

Im Bezirk Hamburg-Mitte, insbesondere in Steinwerder, sehen sich viele Fahrzeughalter mit Fahrtenbuchauflagen konfrontiert. Diese können aufgrund von Verkehrsverstößen, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkverstößen, auferlegt werden. Gemäß § 31a StVZO sind Sie verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn Sie als Halter eines Fahrzeugs nicht nachweisen können, wer zur Tatzeit gefahren ist. Dies kann insbesondere problematisch sein, wenn es zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Wilhelmsburger Straße oder einem anderen stark frequentierten Abschnitt kommt.

Typische Probleme mit Fahrtenbuchauflagen

Ein häufiges Problem in Steinwerder ist die Identifizierung des Fahrers bei Verkehrsverstößen. Wenn ein Blitzer auf der Finkenwerder Straße ein Foto von Ihrem Fahrzeug aufnimmt und Sie den Fahrer nicht benennen können, wird Ihnen in der Regel ein Fahrtenbuch auferlegt. Dies kann auch bei wiederholten Verstößen geschehen, was zu einer erhöhten finanziellen Belastung führt. Ein Beispiel: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann dies zu einem Fahrverbot führen.

Rechtsfolgen und Fristen

Die Nichteinhaltung der Fahrtenbuchauflage hat ernsthafte Konsequenzen. Gemäß § 31a StVZO kann die Nichteinreichung des Fahrtenbuchs mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro geahndet werden. Zudem kann das zuständige Straßenverkehrsamt die Erlaubnis zur Nutzung des Fahrzeugs entziehen. Ein Fahrverbot kann bei wiederholten Verstößen von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. In Steinwerder ist auch der Verkehr an der großen Kreuzung zur HafenCity oft dicht, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, geblitzt zu werden.

Praktische Mandantensituationen in Steinwerder

  • Fahrtenbuch nach Geschwindigkeitsverstoß: Ein Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Wilhelmsburger Straße. Da er nicht in der Lage war, den Fahrer zu benennen, wurde ihm ein Fahrtenbuch auferlegt.
  • Widerspruch gegen die Fahrtenbuchauflage: Ein Mandant legte Widerspruch ein, weil er der Meinung war, dass die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft war. In solchen Fällen kann eine rechtliche Beratung helfen, die Erfolgsaussichten zu prüfen.
  • Wiederholte Verstöße: Bei mehreren Verstößen innerhalb kurzer Zeit kann die Behörde die Auflage verschärfen, was zu einem erhöhten finanziellen Druck führt.

Wenn Sie in Steinwerder mit einer Fahrtenbuchauflage konfrontiert sind oder Fragen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei bietet individuelle Beratung und Vertretung, um Ihre Interessen zu wahren und rechtliche Probleme zu lösen.

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