Fahrtenbuch in Finkenwerder
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Fahrtenbuchauflagen: Rechtliche Probleme für Finkenwerderaner
Bewohner von Finkenwerder, einem Stadtteil mit starkem Verkehrsaufkommen, sehen sich häufig Fahrtenbuchauflagen nach § 31a StVZO gegenüber. Diese Auflagen treten meist dann in Kraft, wenn entweder die Identität des Fahrers bei Verkehrsverstößen nicht festgestellt werden kann oder wenn wiederholt Verkehrsverstöße begangen werden. Gerade an stark frequentierten Straßen wie der Finkenwerder Straße oder der Moorwerder Straße kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Verstößen, die durch stationäre Blitzer dokumentiert werden.
Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der Fahrtenbuchauflage
Die Nichterfüllung einer Fahrtenbuchauflage kann schwerwiegende Folgen haben. Bei Verstößen gegen die Auflage drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro und die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister, die sich negativ auf die Fahrerlaubnis auswirken können. Zudem kann die Fahrerlaubnis bei wiederholten Verstößen für bis zu drei Monate entzogen werden. Ein Beispiel: Ein Finkenwerderaner, der seine Fahrtenbuchauflage nicht ordnungsgemäß führt, kann bei einem weiteren Verstoß nicht nur mit 200 Euro Bußgeld rechnen, sondern auch mit einem zusätzlichen Punkt in Flensburg.
Typische Mandantensituationen aus der Praxis
In unserer Kanzlei begegnen uns häufig Mandanten, die wegen Übersehen der Fahrtenbuchauflage in Schwierigkeiten geraten sind. Ein häufiger Fall betrifft berufstätige Autofahrer, die ihr Fahrzeug auch von Dritten nutzen lassen. Oftmals wird dann bei einem Verkehrsverstoß, beispielsweise an der Kreuzung Finkenwerder Straße / Moorwerder Straße, die Identität des Fahrers nicht geklärt, was zur Auflage eines Fahrtenbuchs führt. Ein weiteres Beispiel ist der Fall eines Finkenwerderaners, der nach wiederholten Geschwindigkeitsübertretungen auf der A7 eine Fahrtenbuchauflage erhielt und diese nicht korrekt führte, was zu einem Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkten führte.
Rechtslage und relevante Gesetze
Die rechtlichen Grundlagen für Fahrtenbuchauflagen finden sich im § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Diese besagt, dass eine Fahrtenbuchauflage erteilt werden kann, wenn die Behörden den Fahrer eines Fahrzeugs nicht ermitteln können. Im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sind die entsprechenden Bußgelder und Punkte geregelt. So können beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 km/h, die häufig auf der Finkenwerder Straße vorkommen, mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt geahndet werden. Bei schwerwiegenderen Verstößen kann die Auflage eines Fahrtenbuchs drohen.
Wenn Sie sich in Finkenwerder mit einer Fahrtenbuchauflage konfrontiert sehen oder Fragen zu rechtlichen Problemen im Straßenverkehr haben, laden wir Sie ein, sich bei uns beraten zu lassen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung zu finden.
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