Bußgeldbescheid in Finkenwerder

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Bußgeldbescheid in Finkenwerder

Geblitzt auf der Finkenwerder Straße? Das sind Ihre Rechte

In Finkenwerder sind Verkehrskontrollen und Geschwindigkeitsmessungen keine Seltenheit. Die Straßen, insbesondere die Finkenwerder Straße und die Steendiek, sind oft durch erhöhtes Verkehrsaufkommen geprägt. An diesen Stellen stehen häufig Blitzer, die Geschwindigkeitsübertretungen erfassen. Bei einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts drohen Bußgelder, die sich schnell summieren können.

Wer etwa mit 61 km/h gemessen wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen und erhält einen Punkt in Flensburg. Bei 71 km/h sind es bereits 160 Euro und zwei Punkte. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 81 km/h wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Daher ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen, um im Fall eines Bußgeldbescheides angemessen reagieren zu können.

Fahrverbot in Finkenwerder: Wann sich ein Einspruch lohnt

Fahrverbote können für viele Autofahrer in Finkenwerder existenzbedrohend sein. Bei einem Fahrverbot von einem Monat, das sich z.B. aus einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 81 km/h ergibt, ist die betroffene Person oft auf das Auto angewiesen, sei es für den Weg zur Arbeit oder für andere tägliche Erledigungen.

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich in vielen Fällen lohnen. Wenn zum Beispiel das Messgerät nicht ordnungsgemäß kalibriert war oder die Signalisation der Geschwindigkeit nicht korrekt war, können diese Punkte zur Aufhebung des Bescheides führen. Fristen sind hierbei entscheidend: Ein Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides eingelegt werden.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte

Die Verkehrssituation in Finkenwerder birgt einige typische Bußgeldfallen, die Autofahrer in die Irre führen können. Dazu zählen:

  • Schülerüberwege:
  • Parkverstöße: Falschparken in den engen Straßen von Finkenwerder kann ebenfalls teuer werden. Hier müssen Autofahrer mit Bußgeldern zwischen 15 und 55 Euro rechnen, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
  • Rotlichtverstöße: An Kreuzungen wie der mit der Finkenwerder Straße und der Steendiek werden oft Rotlichtverstöße dokumentiert. Ein solcher Verstoß kann mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet werden.

Rechtslage und relevante Gesetze

Das Bußgeldrecht ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt, während die spezifischen Verkehrsregeln in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt sind. Verstöße gegen die StVO, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, werden gemäß § 24 StVG geahndet. Für viele Finkenwerderaner kann es daher entscheidend sein, sich gut über ihre Rechte und die geltenden Regelungen zu informieren.

Ein Bußgeldbescheid kann nicht nur finanzielle Folgen haben, sondern auch die Fahrerlaubnis gefährden. Daher ist es ratsam, bei Erhalt eines solchen Bescheides schnell zu handeln und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen, um die besten Optionen zu nutzen.

Wenn Sie in Finkenwerder mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.

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