Unfallregulierung in Neustadt
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Verkehrsunfälle an der Lombardsbrücke: Ihre Rechte und Pflichten
Der Bereich rund um die Lombardsbrücke in Neustadt ist sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger ein vielbefahrener Knotenpunkt. Verkehrsunfälle sind hier keine Seltenheit. Bei der Schadensregulierung nach einem Unfall stehen Betroffene häufig vor rechtlichen Herausforderungen. Insbesondere die Frage der Haftung und die Höhe des Schmerzensgeldes sind zentrale Aspekte, die es zu klären gilt.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Autofahrer übersieht beim Abbiegen auf die Strasse Am Alten Wall einen Radfahrer. Es kommt zu einem Zusammenstoß, bei dem der Radfahrer schwere Verletzungen erleidet. In einem solchen Fall kann der Geschädigte nach § 823 BGB Schadensersatzansprüche gegen den Fahrer geltend machen. Dazu gehören nicht nur Heilbehandlungskosten, sondern auch Schmerzensgeld. Dieses kann je nach Schwere der Verletzungen mehrere tausend Euro betragen.
Haftungsfragen nach einem Unfall: Wer ist schuld?
Die Klärung der Haftung ist oft das Herzstück der Schadensregulierung. In der Regel wird die Schuldfrage durch die Polizei untersucht. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt fest, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich so verhalten muss, dass er andere nicht gefährdet (§ 1 StVO). Bei Unfällen an stark frequentierten Kreuzungen wie der Kreuzung zwischen der An der Alster und der Caffamacherreihe ist die Frage der Vorfahrt oft entscheidend. Kommt es zu einem Unfall, kann die Schuldverteilung auch zu einer Teilschuld führen, was erhebliche Auswirkungen auf die Höhe des Schadensersatzes hat.
Ein typisches Beispiel: Bei einem Unfall an der Kreuzung der An der Alster und der Adolphsplatz wird einem Autofahrer eine Teilschuld von 30 % zugeschrieben, weil er nicht vorausschauend fuhr. Das bedeutet, dass der Geschädigte nur 70 % seiner Schadenssumme erstattet bekommt.
Bußgeld und rechtliche Konsequenzen: Was droht Ihnen?
Die rechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalls können nicht nur zivilrechtlicher Natur sein. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind denkbar, insbesondere wenn eine fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB vorliegt. Hier drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen, abhängig von der Schwere des Unfalls.
Typische Bußgelder in Hamburg-Mitte umfassen:
- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis: bis zu 5.000 Euro und 3 Punkte
- Überfahren einer roten Ampel: 200 Euro und 2 Punkte
- Unfallflucht: bis zu 7.500 Euro und 3 Punkte
Zusätzlich können Fahrverbote von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden, insbesondere bei wiederholten Verstößen.
Schmerzensgeld: Was steht Ihnen zu?
Nach einem Verkehrsunfall haben Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzungen. Dies kann von wenigen Hundert Euro für leichte Verletzungen bis zu mehreren Zehntausend Euro für schwerwiegende, dauerhafte Beeinträchtigungen reichen. Ein Beispiel: Bei einem Bruch des Oberschenkels, der eine längere Behandlung und Rehabilitationszeit erfordert, kann ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro und mehr gerechtfertigt sein.
Die Ansprüche müssen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall geltend gemacht werden, gemäß § 199 BGB. Eine rechtzeitige rechtliche Beratung ist daher entscheidend, um die Ansprüche nicht verfallen zu lassen.
Wenn Sie in Neustadt in einen Verkehrsunfall verwickelt sind oder Fragen zur Schadensregulierung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Lassen Sie sich kompetent beraten, um Ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen.
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