Verkehrsstrafrecht in Neustadt

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Verkehrsstrafrecht in Neustadt

Geblitzt auf der Neuen Straße? Das sind Ihre Rechte

Im Bezirk Neustadt, wo das Verkehrsaufkommen besonders hoch ist, sind Geschwindigkeitsübertretungen an der Tagesordnung. Die Neue Straße, eine Hauptverkehrsader, wird regelmäßig von Blitzeranlagen überwacht. Wer hier mit über 50 km/h unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 160 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Ab 61 km/h zu schnell droht sogar ein Fahrverbot von einem Monat gemäß § 25 StVG.

Fahrverbot in Neustadt: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann schwerwiegende Folgen für Berufstätige haben. In der Neustadt sind viele Pendler auf ihr Fahrzeug angewiesen, um zur Arbeit zu gelangen. Bei einem Fahrverbot von einem Monat nach einer Trunkenheitsfahrt (ab 0,5 ‰) gemäß § 24a StVG ist es ratsam, rechtzeitig rechtliche Schritte zu unternehmen. Ein Einspruch kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, etwa wenn die Messung fehlerhaft war oder mildernde Umstände vorliegen. Lassen Sie sich individuell beraten, um Ihre Rechte zu wahren.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte

Besonders an den Kreuzungen der Neustadt, wie der Kreuzung zwischen der Caffamacherreihe und der Bäckerbreitergang, kommt es häufig zu Verkehrsstraftaten. Hier sind einige häufige Fälle, die uns in der Kanzlei erreichen:

  • Fahrerflucht: Wenn Sie nach einem Unfall die Unfallstelle verlassen, droht gemäß § 142 StGB eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zudem gibt es Punkte in Flensburg.
  • Nötigung im Straßenverkehr: Aggressives Fahrverhalten, wie das Schneiden eines anderen Fahrzeugs auf der St. Pauli Straße, kann als Nötigung (§ 240 StGB) geahndet werden. Hier sind Geldstrafen und Punkte zu erwarten.
  • Alkohol am Steuer: Bei einer Kontrolle auf der Alten Rabenstraße mit mehr als 0,5 ‰ Blutalkoholgehalt droht ein Bußgeld von mindestens 500 Euro und zwei Punkte in Flensburg.

Rechtslage und typische Mandantensituationen

Die rechtlichen Grundlagen für das Verkehrsstrafrecht finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG), dem Strafgesetzbuch (StGB) sowie der Straßenverkehrsordnung (StVO). Typische Mandantensituationen sind oft das Resultat von unachtsamem Verhalten oder Stress im Berufsverkehr. Ein Mandant, der in der Neustadt einen Unfall verursacht hat und dabei alkoholisiert war, kann in einem solchen Fall nicht nur mit hohen Geldstrafen, sondern auch mit einem Führerscheinentzug rechnen. Auch eine Nötigung durch aggressive Fahrweise, wie das Drängeln an der Ampel, kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wenn Sie in eine verkehrsrechtliche Situation geraten sind, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Strategie für Ihre Verteidigung entwickeln.

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