Parken und Halten in Rothenburgsort

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Parken und Halten in Rothenburgsort

Parkverbot an der Rothenburgsorter Straße: Was jetzt?

In Rothenburgsort, insbesondere entlang der Rothenburgsorter Straße, sind Park- und Halteverstöße häufig anzutreffen. Die örtliche Verkehrssituation, geprägt von engen Straßen und hohem Verkehrsaufkommen, führt oft zu Verwirrungen, die in teuren Knöllchen und Abschleppmaßnahmen enden können. Ein typisches Beispiel ist das Parken in zweiter Reihe vor dem Edeka an der Rothenburgsorter Straße, wo die Einhaltung der Parkvorschriften besonders häufig kontrolliert wird.

Rechtslage und mögliche Bußgelder

Die rechtlichen Grundlagen für Parken und Halten sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt. Verstöße können unterschiedlich geahndet werden, je nach Schwere des Vergehens. Besonders häufige Verstöße in Rothenburgsort umfassen:

  • Parken in einer Feuerwehrzufahrt: Bußgeld von 55 Euro und einen Punkt in Flensburg.
  • Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne Berechtigung: 55 Euro Bußgeld und ein Punkt.
  • Halten im Halteverbot: 20 Euro Bußgeld, bei Behinderung 35 Euro.

Zusätzlich ist zu beachten, dass das Abschleppen eines Fahrzeugs in der Regel mit Kosten von 200 Euro und mehr verbunden ist, die der Fahrzeughalter tragen muss. Die Frist für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beträgt in der Regel 14 Tage.

Praktische Beispiele aus Rothenburgsort

In der Kanzlei haben wir häufig Mandanten, die mit den Folgen von Parkverstößen konfrontiert sind. Ein Beispiel ist ein Anwohner, der sein Fahrzeug regelmäßig vor seiner Wohnung in der Paul-Nevermann-Straße abgestellt hat, jedoch nicht wusste, dass dies im Bereich einer Parkraumbewirtschaftung geschieht. Nach mehreren Knöllchen und einer drohenden Abschleppmaßnahme entschied er sich, rechtlichen Rat einzuholen.

Ein anderes Beispiel ist ein Lieferfahrer, der beim Entladen in der Straße Am Klingenberg ein Knöllchen erhielt, da er nicht korrekt geparkt hatte. Hier stellte sich heraus, dass er in einer Zone mit eingeschränkten Haltezeiten tätig war, was zu einem Bußgeld von 35 Euro führte.

Abschleppen in Rothenburgsort: Ihre Rechte

Das Abschleppen eines Fahrzeugs ist ein drastischer Schritt, der in Rothenburgsort oft praktiziert wird. Besonders in der Nähe von stark frequentierten Orten wie dem S-Bahn-Bahnhof Rothenburgsort kann dies schnell geschehen. Das Abschleppen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, wie etwa bei einer Behinderung des Verkehrs oder in Gefahrenbereichen. Fahrzeughalter haben das Recht, sich gegen unrechtmäßige Abschleppmaßnahmen zur Wehr zu setzen.

Gemäß § 12 Abs. 2 StVO muss der Halter über die Abschleppmaßnahme informiert werden, und es sollten stets die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Fühlen Sie sich ungerecht behandelt, lohnt sich ein Blick auf die genauen Umstände.

Wenn Sie Fragen zu Park- und Halteverstößen in Rothenburgsort haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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