Alkohol am Steuer in Rothenburgsort
Ihr Anwalt für Alkohol am Steuer in Rothenburgsort und Umgebung.
Geblitzt auf der Wendenstraße? So reagieren Sie richtig
Die Wendenstraße in Rothenburgsort ist eine stark frequentierte Verkehrsader, die oft von Geschwindigkeitsmessungen betroffen ist. Hier gilt es, genau zu wissen, was bei einer Trunkenheitsfahrt auf Sie zukommt. Bei einer Atemalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr sind die rechtlichen Konsequenzen erheblich. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sieht in solchen Fällen Bußgelder von bis zu 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und eine Sperrfrist von einem Monat für die Neuerteilung des Führerscheins vor.
Wer mit einem Wert von 1,1 Promille oder mehr fährt, muss sich zudem der Strafbarkeit nach § 315c StGB stellen. Hier drohen nicht nur Geldstrafen von 1.000 Euro und mindestens drei Punkte, sondern auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Bei Wiederholungstätern können die Strafen und die Dauer des Fahrverbots erheblich steigen.
Fahrverbot in Rothenburgsort: Wann sich ein Einspruch lohnt
Besonders in den verkehrsreichen Stunden rund um die Kreuzung Wendenstraße und Billwerder Neuer Deich sind viele Autofahrer bei Verkehrskontrollen betroffen. Ein Fahrverbot kann in solchen Fällen für viele Menschen existenzbedrohend sein. Die gute Nachricht: Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen. Wenn der Messwert nicht korrekt ermittelt wurde oder Verfahrensfehler vorliegen, können wir Ihnen helfen, das Fahrverbot abzuwenden.
In vielen Fällen erlangen wir durch Akteneinsicht neue Erkenntnisse, die für Ihren Vorteil sprechen. Bei einer Trunkenheitsfahrt gibt es auch die Möglichkeit, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu umgehen, wenn wir rechtzeitig handeln.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Hamburg-Mitte
Rothenburgsort hat seine typischen Verkehrssituationen, die häufig zu Bußgeldern führen. Dazu gehören:
- Überfahren von Verkehrszeichen, insbesondere an der Kreuzung Wendenstraße und der Neuenfelder Straße
- Fahren unter Alkoholeinfluss, besonders in den Abendstunden
- Missachtung der Promillegrenze bei jungen Fahrern unter 21 Jahren oder Fahranfängern in der Probezeit
Die Promillegrenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren liegt bei 0,0 Promille. Bei Verstößen drohen hier sofortige Bußgelder von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Typische Mandantensituationen aus der Praxis
In unserer Kanzlei haben wir regelmäßig Mandanten, die mit den Folgen einer Trunkenheitsfahrt konfrontiert sind. Ein häufiges Beispiel: Ein 35-jähriger Autofahrer wird auf der Wendenstraße kontrolliert und hat 1,0 Promille im Blut. Er erhält ein Bußgeld von 1.000 Euro, drei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot. In einem anderen Fall stellt sich heraus, dass der Messwert aufgrund eines technischen Fehlers nicht korrekt war. Hier konnten wir erfolgreich Einspruch einlegen und die Strafe abwenden.
Die rechtlichen Möglichkeiten sind vielfältig, und wir setzen uns dafür ein, dass Sie die bestmögliche Lösung für Ihre Situation erhalten.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem konkreten Fall haben oder rechtlichen Beistand benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen in Rothenburgsort und Umgebung zur Seite.
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