Führerscheinentzug in Neuallermöhe

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Führerscheinentzug in Neuallermöhe

Geblitzt auf der B5? Ihre Optionen und Rechte im Führerscheinrecht

Die B5, die durch Neuallermöhe verläuft, ist eine stark frequentierte Straße, die regelmäßig von Geschwindigkeitskontrollen betroffen ist. Bei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall der Verlust der Fahrerlaubnis. So kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h mit einem Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg geahndet werden. Bei einer Überschreitung von mehr als 40 km/h kann ein Fahrverbot von einem Monat anstehen.

Fahrverbot in Neuallermöhe: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot wird in der Regel bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen verhängt, wie etwa bei Trunkenheit am Steuer oder wiederholten Geschwindigkeitsübertretungen. Beispielsweise kann eine Alkoholfahrt mit 1,1 Promille bereits zu einem Fahrverbot von mindestens einem Monat führen. In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch gegen das Fahrverbot, insbesondere wenn Sie auf das Auto angewiesen sind, etwa für den Weg zur Arbeit nach Bergedorf oder Lohbrügge. Ein Einspruch kann oft dazu führen, dass das Fahrverbot ganz aufgehoben oder zumindest verkürzt wird.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Bergedorf

In Neuallermöhe gibt es mehrere Straßen, die für Verkehrsteilnehmer zu Bußgeldfallen werden können. Hier sind einige typische Beispiele:

  • Am Eichenpark: Geschwindigkeitskontrollen sind hier häufig, insbesondere bei Schulbeginn und -schluss.
  • Alt-Allermöhe: Parkverstöße werden regelmäßig geahndet; hier drohen Bußgelder von 15 bis 70 Euro.
  • Kreuzung B5 und Am Alten Postweg: Hier sind Rotlichtverstöße keine Seltenheit, die mit 200 Euro und 2 Punkten in Flensburg bestraft werden.

MPU-Vorbereitung: So sichern Sie Ihre Fahrerlaubnis

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist für viele Verkehrsrowdys der entscheidende Schritt zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Oftmals wird diese Untersuchung nach wiederholten Verkehrsverstößen oder nach einer Trunkenheitsfahrt angeordnet. Die Vorbereitung auf eine MPU erfordert strategisches Vorgehen, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Viele unserer Mandanten haben von individueller Beratung profitiert, um die erforderlichen psychologischen und medizinischen Anforderungen bestmöglich zu erfüllen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant aus Neuallermöhe erhielt nach zwei Alkoholfahrten die Auflage zur MPU. Durch gezielte Vorbereitung, einschließlich der Teilnahme an einem seminarähnlichen Kurs, konnte er seine Fahrerlaubnis nach einem Jahr zurückerlangen.

Die Rechtslage ist klar: Wer innerhalb von 15 Jahren zweimal wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss auffällt, muss mit der Anordnung einer MPU rechnen (§ 13 Abs. 1 StVG). Ein gutes Verständnis der gesetzlichen Grundlagen und eine fundierte Vorbereitung sind entscheidend.

Wenn Sie Fragen zu Führerscheinrecht, Fahrverboten oder MPU-Vorbereitungen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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