Fahrverbot in Neuallermöhe

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Fahrverbot in Neuallermöhe

Geblitzt auf der Billwerder Neuer Deich? Das sind Ihre Rechte

Bewohner von Neuallermöhe, wie auch in anderen Teilen Hamburgs, sind häufig mit der Thematik Fahrverbot konfrontiert. Insbesondere an stark frequentierten Straßen wie der Billwerder Neuer Deich oder der Neuallermöher Straße, wo Geschwindigkeitskontrollen und Blitzer an der Tagesordnung sind, kann es schnell zu einem Bußgeldbescheid kommen. Diese Bescheide können nicht nur finanzielle Belastungen mit sich bringen, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf die Mobilität und den beruflichen Alltag.

Fahrverbot in Neuallermöhe: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann in verschiedenen Situationen verhängt werden, meist bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen. Nach § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden, wenn beispielsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h überschritten wird. Dies kann in Neuallermöhe schnell geschehen, etwa in Bereichen der Neuallermöher Straße, wo 50 km/h erlaubt sind. Die typischen Bußgelder sind:

  • 21-25 km/h zu schnell: 80 Euro, 1 Punkt
  • 26-30 km/h zu schnell: 120 Euro, 1 Punkt
  • 31-40 km/h zu schnell: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h zu schnell: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann in vielen Fällen sinnvoll sein, insbesondere wenn Verfahrensfehler vorliegen oder die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft war. Innerhalb von zwei Wochen muss ein Einspruch schriftlich beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden, um die rechtlichen Möglichkeiten zu wahren.

Berufliche Härte: Absehen vom Fahrverbot

In einigen Fällen kann es möglich sein, von einem Fahrverbot abzusehen. Dies wird in § 25 Abs. 2 StVG geregelt, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass das Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellt. Dies betrifft oftmals Berufskraftfahrer oder Personen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. In Neuallermöhe, wo viele Pendler nach Hamburg-Bergedorf oder in andere Stadtteile reisen, kann ein Fahrverbot existenzielle Folgen haben.

Um eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, sollte der Betroffene Beweise für die berufliche Notwendigkeit des Fahrens sammeln und ggf. auch ein entsprechendes ärztliches Gutachten beibringen. In der Regel wird hier ein persönliches Gespräch mit der Behörde empfohlen.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Bergedorf

In Neuallermöhe gibt es einige typische Verkehrssituationen, in denen häufig Bußgelder verhängt werden. Hierzu zählen:

  • Blitzer an der Kreuzung Billwerder Neuer Deich / Neuallermöher Straße: Bei Rotlichtverstößen drohen Bußgelder ab 200 Euro und mindestens 1 Monat Fahrverbot.
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Curslackstraße: Hier wird oft die zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h überschritten, was schnell zu einem Fahrverbot führen kann.
  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis: Dies kann schnell zu einem Fahrverbot von bis zu 3 Monaten führen, gemäß § 21 StVG.

Die Rechtsfolgen aus solchen Verstößen sind nicht nur finanzieller Natur. Neben den Bußgeldern müssen Betroffene auch mit Punkten in Flensburg rechnen, die bei Erreichen von 8 Punkten zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können. Daher ist es ratsam, die eigene Verkehrssituation und eventuelle Verstöße genau zu überprüfen.

Wenn Sie in Neuallermöhe mit einem Fahrverbot konfrontiert sind oder befürchten, dass ein Bußgeldbescheid Ihnen blüht, zögern Sie nicht, sich rechtzeitig Rat zu holen. Wir unterstützen Sie bei der Anfechtung und Abwehr von Fahrverboten und beraten Sie zu Ihren Rechten und Möglichkeiten.

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