Fahrverbot in Billwerder

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Fahrverbot in Billwerder

Geblitzt auf der Billwerder Hauptstraße? Das sind Ihre Rechte

In Billwerder, einem Stadtteil im Bezirk Bergedorf, sind Geschwindigkeitskontrollen und andere Verkehrsüberwachungen keine Seltenheit. Die Billwerder Hauptstraße, eine der wichtigsten Verkehrsadern, ist häufig mit Blitzern ausgestattet, die bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung schnell zur Verhängung von Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister führen. Typische Geschwindigkeitsbegrenzungen liegen bei 50 km/h in bebauten Gebieten. Wer dort mit 21 km/h über dem Limit fährt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei 31 km/h Überschreitung sind es bereits 120 Euro und zwei Punkte.

Fahrverbot in Billwerder: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h ausgesprochen werden. Die Dauer des Fahrverbots beträgt in der Regel einen Monat. Bei Wiederholungstätern oder besonders schweren Verstößen kann das Fahrverbot auf bis zu drei Monate verlängert werden. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Ein Fahrverbot kann erhebliche Folgen für die berufliche und private Mobilität haben. Wer auf das Auto angewiesen ist, sollte die Möglichkeit eines Einspruchs prüfen. Hierbei kann eine Anfechtung des Bußgeldbescheids in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn formale Fehler aufgetreten sind.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Bergedorf

In Billwerder und Umgebung gibt es mehrere Verkehrssituationen, die für Autofahrer zur Falle werden können:

  • Blitzer an der Kreuzung Billwerder Hauptstraße / Billwerder Neuer Deich – hier ist oft mit Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen.
  • Falschparken an der Billwerder Bucht, wo die Polizei regelmäßig Kontrollen durchführt.
  • Rote Ampeln an der Kreuzung zur Curslacker Neuer Deich, die bei Missachtung mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

Für viele Mandanten bedeutet ein Fahrverbot, dass sie ihre berufliche Existenz oder familiäre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können. In solchen Fällen kann ein Antrag auf Absehen vom Fahrverbot wegen beruflicher Härte Erfolg haben. Hierbei müssen jedoch stichhaltige Nachweise über die Unverzichtbarkeit des Fahrzeugs für die berufliche Tätigkeit erbracht werden.

Rechtslage und typische Mandantensituationen

Die rechtlichen Grundlagen für Fahrverbote finden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und im Strafgesetzbuch (StGB). Häufige Situationen, in denen Mandanten Unterstützung benötigen, sind:

  • Erhalt eines Bußgeldbescheids mit der Ankündigung eines Fahrverbots aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
  • Widerspruch gegen das Fahrverbot wegen beruflicher Notwendigkeit, insbesondere bei Berufskraftfahrern oder Selbständigen.
  • Beratung bezüglich der Möglichkeit, Punkte in Flensburg zu reduzieren oder zu tilgen.

Die rechtlichen Möglichkeiten sind vielfältig, und oft kann durch die rechtzeitige Einlegung eines Einspruchs oder durch die Anfechtung des Bescheids das Fahrverbot abgewendet oder verkürzt werden. Eine individuelle Beratung ist in jedem Fall ratsam, um die beste Strategie zu entwickeln.

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