Fahrverbot in Neuengamme
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Geblitzt auf der B5? Ihre Rechte im Falle eines Fahrverbots
Die B5, die durch Neuengamme verläuft, ist eine stark frequentierte Straße, die häufig von Geschwindigkeitsmessanlagen überwacht wird. Ein häufiges Problem, dem viele Bewohner in Neuengamme begegnen, ist das Aufeinandertreffen mit Geschwindigkeitsüberschreitungen, die nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch zu Fahrverboten. Diese können, je nach Schwere des Verstoßes, schnell erhebliche rechtliche und persönliche Folgen nach sich ziehen.
Rechtsfolgen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h auf der B5 riskieren Sie nicht nur ein Bußgeld von mindestens 70 Euro, sondern auch Punkte in Flensburg. Ab einer Überschreitung von 40 km/h droht Ihnen bereits ein Fahrverbot von einem Monat. Laut § 25 StVG können Sie bei wiederholten Verstößen in kurzer Zeit mit einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen.
- 20 km/h zu schnell: 70 Euro, 1 Punkt, keine Fahrverbot.
- 40 km/h zu schnell: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- 60 km/h zu schnell: 240 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
Zusätzlich können auch andere Verstöße, wie das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Überfahren roter Ampeln, zu einem Fahrverbot führen. Diese Verstöße sind in § 24a StVG und § 37 StVO geregelt und können ebenfalls zu erheblichen Bußgeldern und Punkten führen.
Fahrverbot abwenden: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Fahrverbot kann für viele Autofahrer in Neuengamme eine erhebliche berufliche und persönliche Belastung darstellen. Besonders Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu gelangen, können in eine schwierige Lage geraten. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Einspruch gegen das Fahrverbot einzulegen, insbesondere wenn eine berufliche Härte nachgewiesen werden kann.
Ein typischer Fall könnte folgendermaßen aussehen: Ein Lkw-Fahrer aus Neuengamme wird aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der B5 geblitzt. Bei einer Überschreitung von 30 km/h droht ihm ein einmonatiges Fahrverbot, was in seiner Branche ein sofortiges Jobverlust zur Folge hätte. Hier könnte ein Einspruch gegen das Fahrverbot sinnvoll sein, wenn er seine berufliche Notwendigkeit und die damit verbundene Härte adäquat darlegen kann.
Verkehrssituationen in Neuengamme: Typische Gefahrenstellen
In Neuengamme gibt es verschiedene Verkehrssituationen, die häufig zu Bußgeldern und Fahrverboten führen. Die Kreuzung an der B5 und der Hamburger Straße ist bekannt für zahlreiche Geschwindigkeitskontrollen. Auch die Straßen wie die Moorwerder Straße und die Kirchwerder Straße sind häufige Schauplätze für Geschwindigkeitsmessungen. Das hohe Verkehrsaufkommen, insbesondere während der Hauptverkehrszeiten, erhöht die Wahrscheinlichkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen erheblich.
Des Weiteren sollten Anwohner die vielen „Achtung Blitzer“-Schilder in der Umgebung beachten, da diese oft auf mobile Blitzer hinweisen, die an unvorhersehbaren Stellen aufgestellt werden. Hier ist es wichtig, die eigene Geschwindigkeit stets im Blick zu haben, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Die rechtlichen Grundlagen für Fahrverbote finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Diese Gesetze regeln nicht nur die Bußgelder, sondern auch die Voraussetzungen für die Anordnung eines Fahrverbots und die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.
Wenn Sie in Neuengamme mit einem Fahrverbot konfrontiert sind oder Fragen dazu haben, zögern Sie nicht, sich an unsere Kanzlei zu wenden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und mögliche Fahrverbote abzuwenden.
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