Unfallregulierung in Neuengamme
Ihr Anwalt für Unfallregulierung in Neuengamme und Umgebung.
Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen in Neuengamme
In Neuengamme, wo die Straßen wie die Billwerder Hauptstraße und die Kirchwerder Landstraße häufig stark befahren sind, kommt es regelmäßig zu Verkehrsunfällen. Diese Unfälle führen oft zu komplexen rechtlichen Fragen, insbesondere wenn es um Schadensregulierung, Schmerzensgeld und Haftungsfragen geht. Betroffene sollten wissen, welche Schritte sie unternehmen müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen hierbei gelten.
Typische rechtliche Probleme nach einem Unfall
Nach einem Verkehrsunfall können sich verschiedene Probleme ergeben. Zum Beispiel müssen Geschädigte häufig feststellen, dass die Versicherung des Unfallgegners nicht bereit ist, die vollen Kosten zu übernehmen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Haftung nicht eindeutig geklärt ist. In Neuengamme sind häufige Verkehrsunfälle zwischen PKW und Radfahrern zu beobachten, insbesondere an Kreuzungen wie der an der Möllner Landstraße und der Straße Am Damm.
Ein weiteres Problem betrifft die Beweisführung. Wer hat den Unfall verursacht? Oftmals wird ein unklarer Sachverhalt durch unterschiedliche Aussagen der Beteiligten oder unzureichende Beweismittel kompliziert. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen, um die Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
Bußgelder und Punkte: Was droht bei Verkehrsverstößen?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für verschiedene Verkehrsverstöße klare Bußgelder und Punkte vor. Ein Beispiel: Wer in Neuengamme beim Überfahren einer roten Ampel auf der Möllner Landstraße erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Bei Unfällen aufgrund überhöhter Geschwindigkeit können die Konsequenzen noch gravierender sein. Hier drohen Bußgelder von bis zu 600 Euro und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten, je nach Schwere des Verstoßes.
Zusätzlich kann auch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zur Anwendung kommen, wenn es um fahrlässige Körperverletzung nach einem Unfall geht. In solchen Fällen kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden, wenn der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde.
Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche
Ein häufiges Anliegen unserer Mandanten in Neuengamme ist die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen nach einem Unfall. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Schwere der Verletzungen und der Dauer der Beeinträchtigungen. Bei leichten Verletzungen können Beträge zwischen 1.000 und 5.000 Euro angemessen sein, während schwerere Verletzungen schnell zu Ansprüchen von 10.000 Euro oder mehr führen können.
Gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) haben Geschädigte auch Anspruch auf Ersatz von Sachschäden. Das können Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung oder auch die Kosten für einen Mietwagen sein. In der Regel haben Geschädigte bis zu sechs Monate nach dem Unfall Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Praktische Beispiele aus der Verkehrsrechtsberatung
- Unfall zwischen PKW und Radfahrer: Ein Radfahrer wurde in der Kirchwerder Straße von einem abbiegen PKW erfasst. Der Radfahrer zog sich eine Fraktur des Handgelenks zu und machte Schmerzensgeld von 5.000 Euro geltend.
- Unfall mit mehreren Beteiligten: Bei einem Zusammenstoß an der Kreuzung Möllner Landstraße und Am Damm waren drei Fahrzeuge beteiligt. Hier war die Haftungsfrage unklar, was zu einer langwierigen Auseinandersetzung mit den Versicherungen führte.
- Geschwindigkeitsüberschreitung: Ein Fahrer wurde in der Straße Am Damm bei 80 km/h anstelle der erlaubten 50 km/h geblitzt. Er erhielt ein Bußgeld von 160 Euro und zwei Punkte – und war in der Folge in der Lage, einen Teil seiner Fahrzeugschäden über die gegnerische Versicherung geltend zu machen.
Wenn Sie in Neuengamme in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden oder Fragen zur Schadensregulierung haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise im Verkehrsrecht zur Verfügung. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und die rechtlichen Herausforderungen zu meistern.
Kontaktformular
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.