Unfallregulierung in Lohbrügge

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Unfallregulierung in Lohbrügge

Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in Lohbrügge

Die Verkehrssituation in Lohbrügge ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere auf der Lüneburger Straße und der Bergedorfer Straße, geprägt. Häufig kommt es hier zu Verkehrsunfällen, die nicht nur Personen-, sondern auch Sachschäden zur Folge haben. Die rechtlichen Herausforderungen für die Betroffenen sind vielfältig. Insbesondere bei der Schadensregulierung sind die Ansprüche auf Schmerzensgeld und die Klärung von Haftungsfragen entscheidend.

Rechtsfolgen bei Verkehrsunfällen

Bei einem Verkehrsunfall können verschiedene rechtliche Konsequenzen eintreten. Die Regelungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind hier maßgeblich. Die häufigsten Rechtsfolgen sind:

  • Schmerzensgeld: Bei Personenschäden haben Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld, das je nach Schwere der Verletzung zwischen 1.000 und 100.000 Euro liegen kann.
  • Haftung: Die Haftung richtet sich nach der Regelung des § 823 BGB. Bei einer Teilschuld kann die Entschädigung entsprechend gekürzt werden.
  • Bußgelder: Bei Verkehrsverstößen, die zum Unfall führen, drohen Bußgelder bis zu 600 Euro und Punkte in Flensburg, je nach Schwere des Verstoßes.
  • Punkte in Flensburg: Bei einer fahrlässigen Körperverletzung können bis zu 7 Punkte verhängt werden, was erhebliche Folgen für den Führerschein hat.

Typische Mandantensituationen in Lohbrügge

In unserer Kanzlei erleben wir häufig, dass Mandanten nach einem Unfall nicht wissen, wie sie ihre Ansprüche durchsetzen können. Ein typisches Beispiel ist ein Radfahrer, der an der Kreuzung Bergedorfer Straße und Lohbrügger Landstraße von einem abbiegenden Auto erfasst wird. Hier stellt sich die Frage der Haftung, insbesondere wenn der Radfahrer bei Rot über die Ampel gefahren ist. In diesem Fall könnte der Radfahrer eine Teilschuld von 50 % auferlegt werden.

Ein weiteres Beispiel ist ein Auffahrunfall auf der Lüneburger Straße. Der Geschädigte muss hierbei seine Schadenshöhe genau beziffern, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Hierbei sind Fristen zu beachten: Die Ansprüche müssen innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall geltend gemacht werden, andernfalls verfallen sie.

Fahrverbot und Einspruchsmöglichkeiten

Im Falle eines schweren Verkehrsverstoßes, der zu einem Unfall führt, kann ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden. Dies geschieht häufig bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mithilfe von Blitzern an der Bergedorfer Straße festgestellt werden. Ein Einspruch gegen das Fahrverbot kann sinnvoll sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Fahrer nicht zum Zeitpunkt des Verstoßes am Steuer saß oder dass technische Mängel am Blitzer vorlagen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex und erfordern eine fundierte Beratung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche zu klären und durchzusetzen, damit Sie schnellstmöglich zu Ihrem Recht kommen.

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