Ordnungswidrigkeiten in Lohbrügge

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Ordnungswidrigkeiten in Lohbrügge

Geblitzt auf der Bergedorfer Straße? Das sind Ihre Rechte

Die Bergedorfer Straße ist eine der Hauptverkehrsadern in Lohbrügge und häufig von Geschwindigkeitskontrollen betroffen. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h drohen Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes variieren können. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 30 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ab 21 km/h liegt das Bußgeld bereits bei 70 Euro und es kommen zwei Punkte dazu. Wer mehr als 40 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld von 160 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Bergedorf

In Lohbrügge gibt es mehrere typische Verkehrssituationen, die häufig zu Ordnungswidrigkeiten führen. Besonders an der Kreuzung Bergedorfer Straße und Lohbrügger Landstraße kommt es oft zu Rotlichtverstößen. Ein Überfahren der roten Ampel kann mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet werden. Auch die Überwachung von Halteverboten oder das Falschparken auf der Straße „Im Alten Dorfe“ sind häufige Gründe für einen Bußgeldbescheid. Hier drohen Bußgelder von 20 Euro bis zu 55 Euro, abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Fahrverbot in Lohbrügge: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Alltag haben, insbesondere wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind. Bei einem Fahrverbot von einem Monat sind Sie in Ihrer Mobilität stark eingeschränkt. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch einzulegen. Ein erfolgreicher Einspruch kann nicht nur das Fahrverbot aufheben, sondern möglicherweise auch das Bußgeld reduzieren. Relevant sind hier die Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sowie die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das StVG

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verkehrsordnungswidrigkeiten. Bei wiederholten Verstößen können nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg Ihre Verkehrstauglichkeit gefährden. Bei 8 Punkten wird der Führerschein entzogen. Zudem können wiederholte Verstöße gegen die StVO wie beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen und Rotlichtverstöße zu einem Fahrverbot führen, was für viele Betroffene ernsthafte Folgen hat.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h: 30 Euro, 1 Punkt
  • Rotlichtverstoß: 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Falschparken: 20 bis 55 Euro, je nach Schwere des Verstoßes
  • Wiederholte Verstöße können zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen

Wenn Sie sich in einem dieser Fälle befinden oder Fragen zu einem Bußgeldbescheid haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit kompetenter rechtlicher Beratung zur Seite.

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