Ordnungswidrigkeiten in Kirchwerder

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Ordnungswidrigkeiten in Kirchwerder

Geblitzt auf der Kirchwerder Allee? Das sind Ihre Rechte

Die Kirchwerder Allee ist eine stark frequentierte Straße, die oft von Geschwindigkeitskontrollen betroffen ist. Bewohner und Pendler erleben hier häufig, dass sie von einem Blitzer erfasst werden. Geschwindigkeitsüberschreitungen von 11-15 km/h kosten beispielsweise 70 Euro und führen zu einem Punkt in Flensburg. Bei Überschreitungen von 21-25 km/h sind es bereits 115 Euro und zwei Punkte. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen, insbesondere wenn es Zweifel an der Richtigkeit der Messung gibt.

Fahrverbot in Kirchwerder: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann in Kirchwerder schnell Realität werden, wenn Sie wiederholt gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Nach § 25 StVG kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden, abhängig von der Schwere der Ordnungswidrigkeit. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 31 km/h innerorts droht ein Fahrverbot von einem Monat. Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren mehr als einen Punkt erhalten, kann dies ebenfalls zu einem Fahrverbot führen.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Bergedorf

In Kirchwerder gibt es einige typische Verkehrssituationen, die zu Bußgeldern führen können:

  • Überfahren von Stoppschildern an der Einmündung zur Ochsenwerder Straße – Bußgeld: 70 Euro, 1 Punkt.
  • Missachtung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Kirchwerder Allee und Reitbrook – Bußgeld: 100 Euro, 1 Punkt.
  • Parken in zweiter Reihe auf der Kirchwerder Hauptstraße – Bußgeld: 55 Euro.

Die Verkehrssituation kann sich insbesondere zu Stoßzeiten verschärfen, was zu einer erhöhten Anzahl von Verstößen führt. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann in diesen Fällen erfolgreich sein, wenn zum Beispiel die Verkehrslage nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

Rechtslage und häufige Mandantensituationen

Die rechtlichen Grundlagen für Ordnungswidrigkeiten finden sich hauptsächlich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Typische Mandantensituationen beinhalten:

  • Ein Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, kann aber nachweisen, dass das Messgerät fehlerhaft war.
  • Ein anderer Mandant wurde für das Überfahren einer roten Ampel bestraft, obwohl er in einer Notlage war und rechtzeitig gebremst hat.
  • Ein dritter Mandant hat wiederholt Parkverstöße und fragt sich, ob sich ein Einspruch gegen die ständigen Verwarnungen lohnt.

In solchen Fällen ist es wichtig, die Fristen zu beachten: Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt eingelegt werden. Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig.

Wenn Sie Fragen zu einem Bußgeldbescheid oder einem Fahrverbot haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Einlegung eines Einspruchs.

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