Ordnungswidrigkeiten in Neuallermöhe

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Ordnungswidrigkeiten in Neuallermöhe

Geblitzt auf der Billeweg? Das sind Ihre Rechte

In Neuallermöhe, wo der Billeweg häufig von Autofahrern genutzt wird, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Tagesordnung. Die Verkehrsüberwachung hat hier in den letzten Jahren zugenommen, und viele Bewohner sehen sich mit Bußgeldbescheiden konfrontiert. Die Regelungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind klar: Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann mit empfindlichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen.

Ein Beispiel: Wer auf der Billeweg 15 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Geschwindigkeitsübertretungen von 21 km/h oder mehr kann es sogar zu einem Fahrverbot von bis zu einem Monat kommen. Besonders in den Hauptverkehrszeiten, wenn das Verkehrsaufkommen steigt, ist die Gefahr, geblitzt zu werden, besonders hoch.

Fahrverbot in Neuallermöhe: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann für viele Autofahrer eine erhebliche Einschränkung darstellen. Bei einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung oder bei anderen schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise einem Rotlichtverstoß, kann das Bußgeld nicht nur monetär, sondern auch durch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten bestraft werden. In Neuallermöhe sind die Straßen oft stark frequentiert, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, in eine solche Situation zu geraten.

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann sich aus mehreren Gründen lohnen:

  • Unklare Beweislage: Wenn die Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
  • Nicht ausreichend erkennbarer Verkehrszeichen: Beispielsweise kann das Tempo 30 Schild an der Kreuzung Billeweg und Billwerder nicht gut zu sehen sein.
  • Fehlerhafte Berechnung: Wenn die Geschwindigkeit falsch erfasst wurde.

In der Regel haben Sie nach Erhalt des Bescheids zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Eine schnelle Reaktion ist wichtig, um Ihre Rechte zu wahren.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Bergedorf

Im Bezirk Bergedorf gibt es zahlreiche Stellen, an denen Autofahrer in die Falle tappen können. Typische Verkehrsordnungswidrigkeiten, die häufig in Neuallermöhe vorkommen, sind:

  • Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit: Bis zu 600 Euro Bußgeld bei mehr als 41 km/h zu schnell.
  • Fahren unter Alkoholeinfluss: Bereits ab 0,5 Promille drohen Bußgelder von 500 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat.
  • Missachtung von Halteverboten: Hier drohen Bußgelder von 20 bis 150 Euro, je nach Schwere des Verstoßes.

Die häufigen Blitzanlagen, wie an der Kreuzung Billeweg und Hohenhorster Straße, erfassen viele Verkehrsteilnehmer. Die Kombination aus hohem Verkehrsaufkommen und unübersichtlichen Situationen führt häufig zu ungewollten Ordnungswidrigkeiten.

Rechtslage verstehen: Gesetze und Vorschriften

Die relevanten Gesetze, die im Bereich der Ordnungswidrigkeiten Anwendung finden, sind in erster Linie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) regelt die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und legt fest, welche Strafen bei Verstößen verhängt werden können. Zudem ist das Strafgesetzbuch (StGB) relevant, wenn es um schwerwiegende Verstöße geht, die eventuell zu einer Straftat führen.

In der Praxis stellen wir häufig fest, dass Mandanten unsicher sind, ob sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt. Viele ziehen es vor, das Bußgeld zu zahlen, ohne ihre Optionen zu prüfen. Doch gerade in Fällen von unklaren Beweislagen oder nicht ordnungsgemäßen Messungen kann ein Einspruch die richtige Entscheidung sein. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte umfassend zu wahren und gegebenenfalls eine Reduzierung oder sogar den Wegfall des Bußgeldes zu erreichen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder Fragen zu Ordnungswidrigkeiten in Neuallermöhe haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen und zu verteidigen.

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