Ordnungswidrigkeiten in Allermöhe

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Ordnungswidrigkeiten in Allermöhe

Geblitzt auf der Allermöher Deichstraße? Das sind Ihre Rechte

In Allermöhe, einem ruhigen Stadtteil im Bezirk Bergedorf, sind die Straßen oft stark frequentiert, insbesondere die Allermöher Deichstraße, die von vielen Pendlern genutzt wird. Hier kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, die von mobilen Radaranlagen erfasst werden. Ein Bußgeldbescheid führt nicht nur zu finanziellen Einbußen, sondern kann auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 21 km/h sind beispielsweise 70 Euro fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 41 km/h droht ein Fahrverbot von einem Monat.

Fahrverbot in Allermöhe: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann erhebliche Auswirkungen auf das tägliche Leben haben, insbesondere für Berufspendler aus Allermöhe. In Fällen, in denen die Bußgeldstelle eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h feststellt, wird in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Einsprüche gegen solche Bescheide in vielen Fällen Erfolg haben können. Wenn Sie beispielsweise nachweisen können, dass die Messung fehlerhaft war oder dass es mildernde Umstände gab, kann das Bußgeld reduziert oder das Fahrverbot aufgehoben werden.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Bergedorf

Im Bezirk Bergedorf gibt es zahlreiche Verkehrssituationen, in denen Autofahrer in die Falle tappen können. Hier sind einige typische Beispiele:

  • Parkverstöße:
  • Handy am Steuer: Das Benutzen eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung kostet 100 Euro und zieht einen Punkt nach sich.
  • Rotlichtverstöße: Wer an einer Ampel wie der an der Kreuzung Allermöher Deichstraße bei Rot fährt, muss mit 200 Euro und zwei Punkten rechnen.

Rechtslage und relevante Gesetze für Allermöhe

Die Rechtslage in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten wird durch verschiedene Gesetze geregelt. Besonders relevant sind die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Diese Gesetze definieren nicht nur die zulässigen Verkehrsverhaltensweisen, sondern auch die entsprechenden Rechtsfolgen bei Verstößen. Beispielsweise regelt § 24 StVG die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und § 25 OWiG die Bußgeldhöhe. In der Praxis kann es häufig sinnvoll sein, sich rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um mögliche negative Folgen zu vermeiden.

Wenn Sie in Allermöhe mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind oder Fragen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie umfassend und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

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