Blitzer & Geschwindigkeit in Allermöhe

Ihr Anwalt für Blitzer & Geschwindigkeit in Allermöhe und Umgebung.

Blitzer & Geschwindigkeit in Allermöhe

Geblitzt auf der Allermöher Hauptstraße? Das sind Ihre Rechte

Die Allermöher Hauptstraße ist eine vielbefahrene Verkehrsader im Stadtteil Allermöhe, die nicht nur Pendler, sondern auch viele Anwohner täglich nutzen. Hier kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, die von stationären oder mobilen Blitzern erfasst werden. Bewohner und Fahrer stehen oft vor der Frage, ob die erfassten Geschwindigkeiten rechtlich anfechtbar sind. Insbesondere die korrekte Durchführung der Geschwindigkeitsmessungen spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Messfehler und deren rechtliche Konsequenzen

Ein häufiges Problem sind fehlerhafte Messungen, die durch ungenaue Geräte oder nicht ordnungsgemäße Standortwahl der Blitzer entstehen können. In Allermöhe sind mobile Blitzanlagen beispielsweise an den Kreuzungen der Hauptstraße und der Curslacker Straße aufgestellt. Wenn Sie hier geblitzt wurden, sollten Sie die Messwerte genau überprüfen. Eine falsche Kalibrierung oder unzureichende Sichtbarkeit der Messstelle kann dazu führen, dass die Messung nicht rechtsgültig ist.

Nach § 24 StVG können Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Bußgeldern von 30 Euro (bei bis zu 10 km/h Überschreitung) bis zu 680 Euro (bei mehr als 70 km/h) geahndet werden. Zusätzlich drohen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten bei schweren Verstößen. Die Frist für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beträgt in der Regel 14 Tage.

Beratung in typischen Mandantensituationen

In der Praxis sehen wir häufig Mandanten, die nach einem Blitzereinsatz auf der Allermöher Hauptstraße oder der Curslacker Straße einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Ein Beispiel ist ein Mandant, der mit 75 km/h in einer 50 km/h-Zone erfasst wurde und nun mit einem Bußgeld von 150 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen muss. In solchen Fällen prüfen wir, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder ob es Anhaltspunkte für Messfehler gibt.

  • Ein Autofahrer, der nach dem Überqueren der Kreuzung Allermöher Hauptstraße / Curslacker Straße mit 60 km/h bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h geblitzt wurde.
  • Ein Lkw-Fahrer, der unabsichtlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Alten Holstenstraße überschritt, weil das Schild nicht sichtbar war.
  • Ein Radfahrer, der aufgrund eines fehlerhaften Messgeräts bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der Straße Am Alten Sportplatz belangt wurde.

Fahrverbot in Allermöhe: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot ist nicht nur ein ärgerlicher Einschnitt, sondern kann auch erhebliche Auswirkungen auf Ihren Alltag haben, insbesondere wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind. Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, der Ihnen ein Fahrverbot für einen bestimmten Zeitraum auferlegt, sollten Sie die Möglichkeit eines Einspruchs in Betracht ziehen. In vielen Fällen können wir im Rahmen der rechtlichen Überprüfung der Messung und der Umstände des Verstoßes eine Reduzierung oder ganz Aufhebung des Fahrverbotes erreichen.

Hierbei spielen auch die Umstände der Messung und Ihre individuelle Verkehrssituation eine Rolle. Die §§ 1, 2 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geben Ihnen das Recht, sich gegen unrechtmäßige Maßnahmen zu wehren. Ein gezielter Rechtsbeistand kann entscheidend sein, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

Wenn Sie in Allermöhe geblitzt wurden und Fragen zu Ihrem Bußgeldbescheid oder den rechtlichen Möglichkeiten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Eine professionelle Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Optionen zu verstehen und zu entscheiden, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden