Verkehrsstrafrecht in Allermöhe
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Geblitzt auf der Allermöher Hauptstraße? Das sind Ihre Rechte
In Allermöhe, insbesondere auf der Allermöher Hauptstraße, sind Geschwindigkeitskontrollen keine Seltenheit. Das Verkehrsaufkommen ist hoch, vor allem während der Stoßzeiten, was die Gefahr erhöht, in eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu geraten. Wer hier mit mehr als 50 km/h unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 160 Euro und einen Punkt in Flensburg (§ 24 StVG). Ab 21 km/h zu schnell droht sogar der Führerscheinentzug für bis zu drei Monate.
Trunkenheit am Steuer: Strafen und rechtliche Folgen
Ein weiteres häufiges Problem im Bereich des Verkehrsstrafrechts ist die Trunkenheit am Steuer. In Allermöhe kommt es nicht selten vor, dass Fahrzeugführer nach dem Besuch eines der zahlreichen Restaurants oder Bars, beispielsweise im nahegelegenen Bergedorf, alkoholisiert fahren. Die rechtlichen Folgen sind gravierend. Bei einem Blutalkoholwert von 0,5 bis 1,09 Promille wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig, dazu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot (§ 24a StVG). Bei einem Wert über 1,1 Promille droht zusätzlich eine strafrechtliche Verfolgung nach § 316 StGB, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Achtung: Fahrerflucht in Allermöhe kann teuer werden
Ein weiteres häufiges Delikt ist die Fahrerflucht. Dies passiert oft in stark frequentierten Straßen wie der Allermöher Hauptstraße oder an den Parkplätzen rund um den Allermöher Marktplatz. Wer nach einem Unfall den Unfallort verlässt, macht sich nach § 142 StGB strafbar. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Zudem wird in der Regel ein Fahrverbot von bis zu einem Jahr verhängt. Es ist wichtig zu wissen, dass auch das Verlassen des Unfallortes ohne einen persönlichen Austausch der Daten als Fahrerflucht gilt.
Nötigung im Straßenverkehr: Rechtliche Dimensionen
Nötigungen im Straßenverkehr, etwa durch aggressives Fahrverhalten oder durch das Schließen eines Fahrstreifens, sind ebenfalls häufige Probleme. In Allermöhe gibt es viele enge Straßen und Kreuzungen, wie etwa an der Einmündung zur Straße "Am Wasserturm", wo es leicht zu solchen Konflikten kommen kann. Gemäß § 240 StGB kann dieser Tatbestand mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Die Schwere der Strafe hängt von den genauen Umständen ab, beispielsweise ob es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam.
Typische Mandantensituationen aus der Praxis
- Trunkenheit am Steuer:
- Fahrerflucht:
- Nötigung im Straßenverkehr:
Wenn Sie in Allermöhe mit einem verkehrsstrafrechtlichen Fall konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite und unterstützen Sie bei der Verteidigung Ihrer Rechte.
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