Parken und Halten in Allermöhe
Ihr Anwalt für Parken und Halten in Allermöhe und Umgebung.
Parken auf der Allermöher Straße: Was Sie beachten sollten
Die Allermöher Straße ist eine zentrale Verkehrsachse im Stadtteil Allermöhe und wird häufig von Pendlern und Anwohnern genutzt. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens kommt es regelmäßig zu Problemen beim Parken und Halten. Falschparker riskieren nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Abschleppmaßnahmen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, wo das Parken erlaubt ist und wo nicht. In vielen Bereichen, wie beispielsweise vor dem Einkaufszentrum an der Allermöher Straße 2, sind Halteverbote eingerichtet, um die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge und den Lieferverkehr zu gewährleisten.
Typische Verkehrsverstöße in Allermöhe und ihre Folgen
Ein häufiges Problem in Allermöhe sind Falschparker, die in Halteverboten oder auf Gehwegen parken. Solche Verstöße werden in der Regel mit einem Bußgeld von 20 Euro bis 100 Euro geahndet, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Bei besonders gravierenden Fällen, etwa dem Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne Berechtigung, kann das Bußgeld auf bis zu 300 Euro steigen. Zudem drohen in schwerwiegenden Fällen Punkte in Flensburg, die sich negativ auf Ihre Fahrerlaubnis auswirken können. Hier einige Beispiele für Bußgelder und Punkte:
- Parken im Halteverbot: 20 € (ohne Gefährdung) bis 100 € (mit Gefährdung)
- Falschparken auf Behindertenparkplätzen: 300 € und 1 Punkt
- Parken auf Gehwegen: 55 € und 1 Punkt
- Abschleppen des Fahrzeugs: Kosten ab 150 €
Abschleppmaßnahmen in Allermöhe: Rechte und Pflichten
In Allermöhe kommt es immer wieder zu Abschleppmaßnahmen, insbesondere in der Nähe von stark frequentierten Stellen wie dem Allermöher Markt. Bei einem Abschleppvorgang muss der Halter des Fahrzeugs informiert werden, was oft durch den Aushang eines Abschleppbescheids erfolgt. Die Kosten für das Abschleppen können schnell mehrere Hundert Euro betragen. Das Gesetz sieht vor, dass Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Abschleppbescheid einlegen können, wenn Sie der Meinung sind, dass die Maßnahme unrechtmäßig war. Hierbei ist eine rechtliche Beratung unerlässlich, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs zu prüfen.
Verkehrsrechtliche Beratung in Allermöhe
Unsere Kanzlei hat sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert und bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei Park- und Halteverstößen an. Viele unserer Mandanten berichten von unberechtigten Knöllchen, die entweder aufgrund von fehlerhaften Beschilderungen oder unzureichenden Hinweisen erteilt wurden. Wenn Sie beispielsweise beim Parken an der Kreuzung zur Billwerder Neuer Deichstraße ein Knöllchen erhalten haben, das möglicherweise ungerechtfertigt ist, sollten Sie nicht zögern, rechtliche Schritte zu prüfen. Bei uns erhalten Sie eine individuelle Beratung, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist.
Wenn Sie Unterstützung bei Park- oder Halteverstößen benötigen, stehen wir Ihnen gerne mit rechtlichem Rat zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Optionen zu besprechen.
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