Unfallregulierung in Allermöhe
Ihr Anwalt für Unfallregulierung in Allermöhe und Umgebung.
Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen in Allermöhe
Im Stadtteil Allermöhe sind die Straßen wie die Allermöher Deichstraße oder die Möllner Landstraße häufig Schauplatz von Verkehrsunfällen. Diese Straßen führen nicht nur zu den umliegenden Stadtteilen, sondern sind auch Anfahrtswege für Pendler und Lieferverkehr. Bei einem Verkehrsunfall müssen zahlreiche rechtliche Fragen geklärt werden, insbesondere hinsichtlich der Schadensregulierung und der Haftung. Die Herausforderung besteht häufig darin, den entstandenen Schaden korrekt zu beziffern und die Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.
Schmerzensgeld und Schadensersatz: Ihre Ansprüche
Verkehrsunfälle können zu erheblichen körperlichen und finanziellen Schäden führen. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, haben Sie gemäß § 823 BGB Anspruch auf Schadensersatz. Dies umfasst nicht nur die Kosten für Reparaturen, sondern auch Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann stark variieren. Ein Beispiel: Bei leichten Verletzungen können 1.000 bis 3.000 Euro angemessen sein, während bei schwereren Verletzungen auch Beträge von 10.000 Euro und mehr möglich sind.
Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:
- Dokumentation der Verletzungen und des Schadens (z.B. durch Fotos und Arztberichte)
- Fristen für die Meldung des Schadens bei der Versicherung (in der Regel 6 Monate)
- Beweissicherung vor Ort (Polizeibericht, Zeugenangaben)
Haftungsfragen klären: Wer trägt die Schuld?
Bei einem Unfall stellt sich oft die Frage der Haftung. In vielen Fällen ist die Schuldfrage nicht eindeutig. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die Haftung im Straßenverkehr. Beispielsweise haften Sie als Fahrer im Fall eines Unfalls grundsätzlich, wenn Sie die Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) verletzt haben. In Allermöhe sind häufige Verstöße, die zur Haftung führen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Überfahren von roten Ampeln, insbesondere an stark frequentierten Kreuzungen wie der Einmündung zur Bergedorfer Straße.
Die rechtlichen Konsequenzen bei einem festgestellten Verstoß können gravierend sein:
- Bußgelder von 80 Euro bis 680 Euro, abhängig von der Schwere des Verstoßes
- Punkte in Flensburg (z.B. 1 Punkt bei einem Geschwindigkeitsverstoß von 21-25 km/h in der Innenstadt)
- Fahrverbote von 1 bis 3 Monaten bei wiederholten Verstößen
Verkehrsunfälle im Alltag: Typische Mandantensituationen
In der Praxis begegnen uns häufig Mandanten, die nach einem Verkehrsunfall in Allermöhe unsicher sind, wie sie ihre Ansprüche geltend machen können. Ein Beispiel: Ein Radfahrer wird von einem PKW-Fahrer auf der Allermöher Deichstraße angefahren und erleidet dabei mehrere Prellungen. Der Radfahrer ist sich unsicher, ob er die Ansprüche auch ohne anwaltliche Hilfe geltend machen kann. Oftmals ist dies jedoch nicht ratsam, da die Versicherungen in der Regel versuchen, die Schadensersatzansprüche zu minimieren.
Ein weiteres Beispiel ist ein Auffahrunfall in einer Stop-and-Go-Situation auf der Möllner Landstraße. Hier ist es wichtig, die genaue Unfallursache zu klären und zu dokumentieren, da diese die Haftung entscheidend beeinflussen kann.
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden oder Fragen zur Schadensregulierung haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und beraten Sie umfassend zu Ihrer rechtlichen Situation.
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