Fahrverbot in Allermöhe

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Fahrverbot in Allermöhe

Geblitzt auf der Bergedorfer Straße? Das sind Ihre Rechte

Allermöhe, ein ruhiger Stadtteil im Bezirk Bergedorf, hat in den letzten Jahren einen Anstieg an Geschwindigkeitskontrollen und Blitzern erlebt. Besonders auf der Bergedorfer Straße und der Alten Holstenstraße sind häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen. Die häufigsten Probleme für die Anwohner entstehen durch die Erfassung von Geschwindigkeitsübertretungen. Bei einer Überschreitung von 21 km/h innerorts droht Ihnen ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Ab 41 km/h kann es sogar zu einem Fahrverbot von einem Monat kommen, was besonders für Berufspendler eine erhebliche Härte darstellen kann.

Fahrverbot in Allermöhe: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot wird in der Regel bei schwereren Verstößen gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verhängt. Insbesondere bei wiederholten Verstößen oder einer hohen Geschwindigkeitsüberschreitung ist die Wahrscheinlichkeit eines Fahrverbots hoch. In Allermöhe können Verkehrsteilnehmer, die beispielsweise auf der Neuallermöher Straße mit mehr als 31 km/h zu schnell geblitzt werden, ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten erhalten. Hier ist es wichtig, die Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Ein Einspruch kann dann sinnvoll sein, wenn Sie nachweisen können, dass das Fahrverbot eine unzumutbare Härte für Sie darstellt.

Berufliche Härte: Absehen vom Fahrverbot

Für viele Anwohner in Allermöhe, die beruflich auf das Fahren angewiesen sind, kann ein Fahrverbot existenzbedrohend sein. Wenn Sie beispielsweise Außendienstmitarbeiter sind und regelmäßig Kundenbesuche in angrenzenden Stadtteilen wie Bergedorf und Lohbrügge durchführen, kann es schwierig werden, ohne eigenes Fahrzeug zu agieren. In solchen Fällen kann ein Antrag auf Absehen vom Fahrverbot gemäß § 25 Abs. 2 StVG gestellt werden, wenn Sie nachweisen können, dass das Fahrverbot für Sie eine außergewöhnliche Härte darstellt. Hierzu sind in der Regel detaillierte Nachweise über Ihre berufliche Situation notwendig.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

  • Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Alten Holstenstraße: Ein Mandant wurde mit 75 km/h bei erlaubten 50 km/h geblitzt und erhielt ein Bußgeld von 150 Euro sowie zwei Punkte. Ein Fahrverbot von einem Monat drohte, da es sich um einen wiederholten Verstoß handelte.
  • Rotlichtverstoß an der Kreuzung Bergedorfer Straße: Ein Mandant überfuhr eine rote Ampel und erhielt ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. In diesem Fall konnte durch die Anfechtung des Bußgeldbescheids das Fahrverbot abgewendet werden.
  • Absehen vom Fahrverbot für Pendler: Ein Mandant ist als Lkw-Fahrer tätig und erhielt ein Fahrverbot aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitung. Mit Nachweisen über seine berufliche Situation konnte das Fahrverbot aufgehoben werden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fahrverbote sind klar, jedoch ist die individuelle Situation jedes Fahrers entscheidend. Eine fundierte rechtliche Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und mögliche Fahrverbote abzuwehren. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine persönliche Beratung zu erhalten.

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