Handy am Steuer in Allermöhe
Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Allermöhe und Umgebung.
Geblitzt auf der B5? Das sind Ihre Rechte
Die Nutzung des Handys am Steuer ist ein häufiges Problem, das auch die Bewohner von Allermöhe betrifft. Gemäß § 23 Abs. 1a StVO ist das Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung untersagt. Dies gilt nicht nur für das Telefonieren, sondern auch für SMS, E-Mails und die Nutzung sozialer Medien. In einem Stadtteil wie Allermöhe, wo oftmals der Verkehr auf der B5 und den angrenzenden Straßen stark ist, kann es schnell zu Unachtsamkeiten kommen.
Bußgelder und Punkte: Was erwartet Sie bei einem Verstoß?
Wer beim Fahren ein Handy benutzt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Bei erstmaligem Verstoß droht ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Jahres erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro und es drohen zwei Punkte. In schwerwiegenden Fällen, etwa wenn die Nutzung des Handys zu einem Unfall führt, können auch strafrechtliche Konsequenzen nach § 315c StGB sowie Fahrverbote (§ 44 StVG) verhängt werden.
- Erster Verstoß: 100 Euro + 1 Punkt
- Zweiter Verstoß innerhalb eines Jahres: 200 Euro + 2 Punkte
- Unfall durch Handy-Nutzung: Mögliche strafrechtliche Konsequenzen und Fahrverbot
Besonders auf der B5, wo häufig Geschwindigkeitskontrollen und Blitzer aufgestellt sind, sollten Autofahrer besonders achtsam sein. Eine kurze Unachtsamkeit kann schnell zu einem Bußgeldbescheid führen, der nicht nur finanziell belastend ist, sondern auch Ihre Fahrerlaubnis gefährden kann.
Typische Situationen für Allermöher Autofahrer
In der Praxis erleben wir häufig, dass Mandanten aus Allermöhe wegen der Nutzung ihres Handys beim Fahren angehalten werden. Beispielsweise kann es vorkommen, dass ein Fahrer an der Kreuzung B5 und Allermöher Weg sein Handy benutzt, während er auf das Grünlicht wartet. Dies kann bereits als Verstoß gewertet werden, da das Fahrzeug nicht angehalten werden darf, um das Handy zu bedienen. Ein weiterer häufiger Fall ist das Verfassen von Nachrichten während des Stop-and-Go-Verkehrs, zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit in der Rushhour.
Die rechtliche Situation ist klar: Bei der Nutzung des Handys am Steuer gibt es kaum Spielraum für Ausnahmen. Selbst das Halten des Handys kann bereits zu einem Bußgeld führen, wenn es nicht durch eine Freisprecheinrichtung erfolgt. Zudem sind die Fristen für den Einspruch gegen Bußgeldbescheide eng. Sie haben nur zwei Wochen Zeit, um rechtliche Schritte einzuleiten, sollten Sie sich ungerecht behandelt fühlen.
Wie wir Ihnen helfen können
Sollten Sie einen Bußgeldbescheid wegen der Nutzung eines Handys am Steuer erhalten haben, ist es ratsam, schnell zu handeln. Unsere Kanzlei in Hamburg-Bergedorf steht Ihnen zur Seite, um die genauen Umstände Ihres Falls zu prüfen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls gegen den Bescheid vorzugehen.
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