Handy am Steuer in Neuengamme
Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Neuengamme und Umgebung.
Geblitzt auf der Bergedorfer Straße? Das sind Ihre Rechte
Im Hamburger Stadtteil Neuengamme sind viele Fahrer täglich unterwegs, insbesondere auf der Bergedorfer Straße und den angrenzenden Verbindungsstraßen. Hier kommt es häufig zu Verkehrskontrollen, insbesondere hinsichtlich der Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer. Gemäß § 23 StVO ist die Benutzung eines Handys während der Fahrt grundsätzlich verboten, es sei denn, man nutzt eine Freisprecheinrichtung. Verstößt ein Fahrer gegen dieses Verbot, hat dies rechtliche Konsequenzen.
Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Handyverbot
Die Bußgelder für die Nutzung eines Handys am Steuer sind gestaffelt, abhängig von der Schwere des Verstoßes:
- Bei einem erstmaligen Verstoß droht ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
- Wird das Handy während der Fahrt in einer Weise benutzt, die als ablenkend gilt (z.B. das Tippen einer Nachricht), kann das Bußgeld auf 150 Euro steigen, und es gibt ebenfalls einen Punkt.
- Bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Jahres kann die Geldstrafe deutlich höher ausfallen, und es besteht die Gefahr eines Fahrverbots von bis zu einem Monat.
Insbesondere an stark frequentierten Kreuzungen, wie der Einmündung zur Neuen Straße, ist die Ablenkung durch das Handy ein häufiges Problem. Hier ist das Verkehrsaufkommen hoch, und die Gefahr eines Unfalls erhöht sich, wenn Fahrer abgelenkt sind.
Typische Mandantensituationen in Neuengamme
Wir erleben oft, dass Mandanten sich in einer schwierigen Situation befinden, nachdem sie mit ihrem Handy am Steuer erwischt wurden. Ein häufiger Fall ist, dass Fahrer während einer Wartezeit an einer Ampel eine Nachricht lesen oder beantworten. Obwohl sie in dieser Situation nicht aktiv fahren, ist auch dies ein Verstoß gegen die StVO. Ein weiteres Beispiel sind Fahrer, die während der Fahrt navigieren und dabei gegen das Handyverbot verstoßen, da sie das Gerät in der Hand halten.
In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Umstände des Verstoßes genau zu betrachten. War der Fahrer beispielsweise in einer ausnahmsweise sicheren Situation, könnte eine Reduzierung des Bußgeldes angestrebt werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, sich gegen die Punkte in Flensburg zu wehren, wenn formale Fehler bei der Ahndung vorliegen.
Verkehrskontrollen und Blitzereinsatz in Neuengamme
Die Polizei führt in Neuengamme regelmäßig Verkehrskontrollen durch, insbesondere an Hauptverkehrsstraßen wie der Bergedorfer Straße und der Kirchwerder Allee. Blitzer werden oft in der Nähe von Schulen oder beliebten Einkaufszentren aufgestellt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Fahrer sollten sich bewusst sein, dass die Nutzung des Handys am Steuer auch hier kontrolliert wird. Bei einer Kontrolle wird nicht nur das Handy als Beweismittel verwendet, sondern auch die Aussagen der Beamten können entscheidend sein.
Ein Beispiel für eine häufige Situation ist, wenn ein Fahrer auf der Bergedorfer Straße bei grünem Licht an einer Ampel steht und währenddessen sein Handy benutzt. Diese Handlungen werden von den Beamten als Verstoß gewertet, und die rechtlichen Folgen sind schnell eingeleitet. Oftmals wird das Bußgeld sofort vor Ort ausgesprochen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar: Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer können gemäß § 23 StVO mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und im schlimmsten Fall mit Fahrverboten geahndet werden. Bei weiteren Fragen oder wenn Sie selbst betroffen sind, laden wir Sie ein, sich bei uns rechtlich beraten zu lassen.
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