Autokauf & Autoverkauf in Neuengamme
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Gewährleistung beim Fahrzeugkauf: Ihre Rechte in Neuengamme
Der Fahrzeugkauf kann in Neuengamme, wie in vielen anderen Stadtteilen Hamburgs, mit rechtlichen Herausforderungen verbunden sein. Käufer von Neu- und Gebrauchtwagen stoßen häufig auf Probleme wie Mängel am Fahrzeug oder falsche Angaben in Verkaufsanzeigen. Die Gewährleistung spielt hierbei eine zentrale Rolle. Nach § 434 BGB ist ein Fahrzeug mangelhaft, wenn es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. In der Praxis bedeutet das, dass Käufer in Neuengamme, etwa beim Erwerb eines Autos über mobile.de oder in einem Autohaus in der Bergedorfer Straße, auf ihre Rechte bestehen sollten.
Mängel beim Fahrzeug: Typische Probleme für Neuengammer Käufer
Häufige Mängel, mit denen Käufer konfrontiert werden, sind:
- Unfallbeschädigungen, die nicht offengelegt wurden
- Technische Defekte, die erst nach dem Kauf auffallen
- Fehlende oder manipulierte Servicehefte
- Reifen mit unzulässigem Profil oder unzureichender Profiltiefe
Ein Beispiel aus unserer Praxis: Ein Mandant kaufte ein gebrauchtes Fahrzeug in Neuengamme, das nach wenigen Wochen aufgrund eines Getriebeschadens nicht mehr fahrbereit war. Hier könnte der Käufer gemäß § 437 BGB Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadensersatz verlangen. Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag sind Fristen von zwei Jahren zu beachten, die ab Übergabe des Fahrzeugs gelten.
Rückabwicklung von Fahrzeugkäufen in Neuengamme
Die Rückabwicklung eines Kaufvertrags ist oft komplex. Käufer müssen nach § 439 BGB dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben, bevor sie vom Vertrag zurücktreten können. Wenn ein Käufer in Neuengamme beispielsweise beim Kauf eines Fahrzeugs von einem gewerblichen Händler Mängel feststellt, muss er diesen zunächst schriftlich über die Mängel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Wird der Mangel nicht behoben, kann der Käufer den Rücktritt erklären.
Ein weiterer Praxisfall: Ein Mandant in Lohbrügge stellte nach dem Kauf fest, dass das Fahrzeug über einen Kilometerstand von 180.000 km verfügte, statt wie im Vertrag angegeben 120.000 km. In diesem Fall könnte der Käufer auch Schadensersatz für die Wertminderung des Fahrzeugs fordern. Hierbei gilt es, die Beweispflicht zu beachten; der Käufer muss nachweisen, dass der Verkäufer die unrichtige Angabe vorsätzlich oder fahrlässig gemacht hat.
Rechtsfolgen bei Mängeln und Falschinformationen
Die rechtlichen Konsequenzen für Käufer, die auf Mängel oder Falschinformationen stoßen, sind weitreichend:
- Rücktritt vom Kaufvertrag (Frist: 2 Jahre ab Übergabe)
- Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
- Schadensersatzansprüche gemäß § 280 BGB
- Im schlimmsten Fall, bei vorsätzlicher Täuschung, sogar strafrechtliche Konsequenzen für den Verkäufer nach § 263 StGB (Betrug)
Besonders in Neuengamme, wo zahlreiche Verkehrsverbindungen und ein hohes Verkehrsaufkommen bestehen, ist es wichtig, die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs zu gewährleisten. Ein Fahrzeug mit Mängeln gefährdet nicht nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Wenn Sie beim Fahrzeugkauf in Neuengamme auf Probleme gestoßen sind, sollten Sie nicht zögern, juristischen Rat einzuholen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und klären Sie über Ihre Rechte auf.
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