Autokauf & Autoverkauf in Altengamme

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Gewährleistung beim Fahrzeugkauf in Altengamme: Was Sie wissen sollten

Beim Kauf eines Fahrzeugs in Altengamme, ob neu oder gebraucht, können rechtliche Probleme auftreten, die für Käufer häufig nicht sofort erkennbar sind. Insbesondere die Gewährleistung ist ein zentraler Aspekt. Nach § 437 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haben Käufer bei Mängeln an einem Fahrzeug das Recht auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadensersatz. Dies gilt auch für Anwohner der Straßen wie der Buxtehuder Straße oder der Altengammer Straße, die regelmäßig durch die hohe Verkehrsdichte, insbesondere zu Stoßzeiten, in Berührung mit potenziellen Fahrzeugmängeln kommen.

Rückabwicklung von Fahrzeugkäufen: Ein Beispiel aus der Praxis

Ein häufiges Szenario ist der Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Händler in Altengamme. Stellen Käufer innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf einen Mangel fest, so wird gesetzlich vermutet, dass dieser Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war (§ 476 BGB). Ein Beispiel: Ein Käufer erwirbt ein Fahrzeug, das bereits nach kurzer Zeit technische Probleme aufweist. In diesem Fall kann er innerhalb von zwei Jahren nach Kaufdatum (gemäß § 438 BGB) den Verkäufer zur Nacherfüllung auffordern. Kommt der Verkäufer dieser Aufforderung nicht nach, hat der Käufer das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder kann Schadensersatz fordern. Hierbei sind die Fristen entscheidend: Bei einem Rücktritt muss dieser unverzüglich – innerhalb von zwei Wochen – erklärt werden.

Schadensersatzansprüche: Wenn der Mangel nicht behoben wird

Wenn ein Mangel nicht behoben werden kann oder der Verkäufer nicht kooperiert, sind Käufer in Altengamme oft unsicher, wie sie weiter verfahren sollen. Ein Beispiel aus der Praxis: Der Käufer eines Fahrzeugs bemerkt nach der Abholung, dass die Bremsen nicht ordnungsgemäß funktionieren. Der Verkäufer reagiert nicht auf die Mängelanzeige. In diesem Fall könnte der Käufer einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren, um Schadensersatz durchzusetzen. Nach § 280 BGB hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch die mangelhafte Lieferung entstanden ist. Dies können beispielsweise Kosten für die Instandsetzung oder sogar Schäden durch einen Unfall, der durch den Mangel verursacht wurde, sein. Hierbei ist zu beachten, dass der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel ursächlich für den Schaden war.

Häufige Probleme beim Fahrzeugkauf in Altengamme

  • Falsche Angaben im Kaufvertrag: Wenn der Verkäufer falsche Informationen über die Fahrzeughistorie gibt, kann der Käufer Schadensersatz verlangen.
  • Unzureichende Dokumentation: Fehlende Servicehefte oder Unfallschäden, die nicht offengelegt wurden, können zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
  • Versteckte Mängel: Mängel wie Rost oder technische Defekte, die nicht sofort erkennbar sind, können nach dem Kauf zu hohen Kosten führen.
  • Unfallwagen ohne Offenlegung: Käufer haben das Recht, über Unfallschäden informiert zu werden. Kommt dies nicht zur Sprache, kann der Kaufvertrag angefochten werden.

Rechtsfolgen und Fristen im Fahrzeugkaufrecht

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar: Bei Mängeln stehen dem Käufer verschiedene Rechte zu. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Mängelanzeige erfolgen, andernfalls kann der Anspruch verwirken. Zudem gilt eine Frist von 30 Tagen für die Nacherfüllung, bevor der Käufer weitere Rechte geltend machen kann. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, sind die Kosten für ein gerichtliches Verfahren nicht zu unterschätzen und können schnell mehrere hundert Euro betragen.

Wenn Sie beim Fahrzeugkauf in Altengamme in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt sind oder Fragen zur Gewährleistung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und rechtliche Klarheit zu schaffen.

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