Handy am Steuer in Altengamme
Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Altengamme und Umgebung.
Geblitzt auf der Lüneburger Straße? Ihre Rechte bei Handy am Steuer
In Altengamme, einem ruhigen Stadtteil im Bezirk Bergedorf, kommt es immer wieder zu Verkehrsüberwachungen, insbesondere auf der Lüneburger Straße und an den Kreuzungen zur Curslacker Straße. Hier wird häufig kontrolliert, ob Autofahrer das Handy während der Fahrt nutzen. Wer dabei erwischt wird, muss mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 23 StVO
Die Nutzung von Handys am Steuer ist gemäß § 23 Abs. 1a StVO verboten, es sei denn, das Gerät wird über eine Freisprechanlage oder eine ähnliche Vorrichtung bedient. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei einem erneuten Verstoß innerhalb eines Jahres erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro und zwei Punkte.
In schweren Fällen, wie etwa bei einem Unfall, können darüber hinaus weitere rechtliche Konsequenzen drohen, die bis hin zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten reichen können. Diese Maßnahmen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgelegt.
Typische Mandantensituationen in Altengamme
Die Kanzlei erhält häufig Anfragen von Mandanten, die sich in folgenden Situationen befinden:
- Ungewollte Ablenkung: Ein Autofahrer wird auf der Curslacker Straße beim Telefonieren mit einem Handy ertappt, obwohl er dachte, es sei über die Freisprechanlage verbunden.
- Blitzer an der Kreuzung: Ein Mandant wird an der Kreuzung Lüneburger Straße/Curslacker Straße von einem Blitzer erfasst, während er kurz sein Handy benutzt hat, um eine Nachricht zu lesen.
- Erneuter Verstoß: Ein Fahrer, der bereits einmal wegen Handy am Steuer verurteilt wurde, wird erneut bei einer Verkehrskontrolle auf der Lüneburger Straße erwischt und muss mit einem höheren Bußgeld und weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Verkehrsüberwachung in Altengamme: Risiken für Autofahrer
Die Verkehrssituation in Altengamme ist geprägt von einem gemischten Verkehrsaufkommen, insbesondere zu Stoßzeiten. Die Lüneburger Straße und die Curslacker Straße sind häufig stark befahren. Die Kombination aus hohem Verkehrsaufkommen und zahlreichen Fußgängern erhöht die Gefahr von Ablenkungen. Autofahrer sollten daher besonders achtsam sein, um nicht in die Falle der Handy-Nutzung zu tappen.
Die Behörden setzen in Altengamme verstärkt auf mobile Blitzgeräte, um Verstöße gegen das Handyverbot zu ahnden. Ein Verstoß kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch zu einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge oder einem drohenden Fahrverbot.
Wenn Sie in Altengamme mit einer Ordnungswidrigkeit bezüglich des Handynutzens am Steuer konfrontiert sind oder Fragen zu Ihren Rechten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente rechtliche Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit.
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