Handy am Steuer in Lohbrügge
Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Lohbrügge und Umgebung.
Geblitzt auf der Bergedorfer Straße? Ihre Rechte beim Handyverstoß
In Lohbrügge, einem Stadtteil des Bezirks Bergedorf, sind die Straßen wie die Bergedorfer Straße und die Lohbrügger Landstraße stark frequentiert. Das hohe Verkehrsaufkommen, insbesondere zu Stoßzeiten, führt dazu, dass viele Autofahrer versucht sind, während der Fahrt auf ihr Smartphone zuzugreifen. Doch gerade in diesem Bereich ist die rechtliche Lage klar: Nach § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verboten. Verstöße gegen dieses Verbot ziehen empfindliche Konsequenzen nach sich.
Rechtsfolgen bei Verstößen: Bußgelder und Punkte
Wer in Lohbrügge beim Fahren mit dem Handy erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Zusätzlich kommen hier 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hinzu. Bei einer Gefährdung oder einem Unfall während der Nutzung des Handys kann das Bußgeld auf bis zu 200 Euro ansteigen, und die Punkteanzahl steigt auf 2. Im schlimmsten Fall kann dies auch zu einem Fahrverbot von bis zu einem Monat führen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Handy, ein Tablet oder eine Smartwatch handelt.
Typische Situationen: Wie es zu einem Verstoß kommt
In der Praxis erleben wir häufig, dass Mandanten in Lohbrügge aufgrund von vermeintlich harmlosen Situationen in Schwierigkeiten geraten. Beispielsweise kann es passieren, dass Autofahrer an der Kreuzung Bergedorfer Straße / Lohbrügger Landstraße bei Rot anhalten und schnell eine Nachricht beantworten wollen. Ein weiterer häufiger Fall ist die Nutzung des Handys während des Stop-and-Go-Verkehrs auf der A25 bei der Ausfahrt Bergedorf. In solchen Momenten ist es wichtig, sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein.
- Fallbeispiel 1: Ein Fahrer wird an der Kreuzung Lohbrügger Landstraße / Möllner Landstraße geblitzt, während er sein Handy in der Hand hält. Bußgeld: 100 Euro, 1 Punkt.
- Fallbeispiel 2: Ein Autofahrer verursacht einen Auffahrunfall auf der Bergedorfer Straße, weil er auf sein Handy schaut. Bußgeld: 200 Euro, 2 Punkte, Fahrverbot von einem Monat.
- Fallbeispiel 3: Ein Fahrer wird während der Fahrt auf der BAB 25 gefilmt, während er telefoniert. Bußgeld: 100 Euro, 1 Punkt.
Rechtslage und mögliche Einsprüche
Die rechtlichen Grundlagen für die Ahndung von Handyverstößen am Steuer finden sich in § 23 StVO, § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und den Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn der Verstoß nicht eindeutig nachgewiesen werden kann oder wenn mildernde Umstände vorliegen, wie etwa eine Notfallsituation. Hierbei ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen, um die besten Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch zu wahren.
Wenn Sie in Lohbrügge mit einem Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer konfrontiert sind, zögern Sie nicht, unseren rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die besten Optionen in Ihrer Situation zu prüfen.
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