Blitzer & Geschwindigkeit in Lohbrügge

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Blitzer & Geschwindigkeit in Lohbrügge

Geblitzt auf der Bergedorfer Straße? Das sind Ihre Rechte

Im Stadtteil Lohbrügge, insbesondere auf der Bergedorfer Straße und der Möllner Landstraße, sind Geschwindigkeitsmessungen ein häufiges Thema. Die dort installierten Blitzer sind oft Anlass für Diskussionen und rechtliche Auseinandersetzungen. Viele Autofahrer sehen sich mit Bußgeldbescheiden, Punkten in Flensburg oder sogar Fahrverboten konfrontiert. Dabei ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und gegebenenfalls Einspruch zu erheben.

Typische Probleme bei Geschwindigkeitsmessungen

In Lohbrügge haben viele Verkehrsteilnehmer Schwierigkeiten, die Rechtmäßigkeit von Blitzermessungen nachzuvollziehen. Es gibt verschiedene rechtliche Probleme, die auftreten können:

  • Messfehler: Oft sind die verwendeten Messgeräte nicht ordnungsgemäß kalibriert oder die Messung erfolgt unter falschen Bedingungen. Dies kann zu fehlerhaften Ergebnissen führen.
  • Unzureichende Beschilderung: Wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht klar erkennbar sind oder nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, können Bußgelder anfechtbar sein.
  • Unsachgemäße Durchführung: Bei mobilen Blitzern, die von der Polizei aufgestellt werden, kann es vorkommen, dass die vorgeschriebenen Verfahren nicht eingehalten werden.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legen fest, dass Geschwindigkeitsmessungen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. Ein Fehler in der Messung kann dazu führen, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtmäßig ist.

Rechtsfolgen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die rechtlichen Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind deutlich spürbar. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um:

  • bis 10 km/h: Bußgeld von 30 Euro, 0 Punkte
  • 11 bis 15 km/h: Bußgeld von 50 Euro, 1 Punkt
  • 16 bis 20 km/h: Bußgeld von 70 Euro, 1 Punkt
  • 21 bis 25 km/h: Bußgeld von 80 Euro, 2 Punkte
  • 26 bis 30 km/h: Bußgeld von 100 Euro, 2 Punkte
  • ab 31 km/h: höhere Bußgelder und ab 41 km/h droht ein Fahrverbot von 1 Monat

Die Frist für einen Einspruch beträgt in der Regel zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids. Dies ist besonders wichtig, um Ihre Rechte rechtzeitig geltend zu machen.

Praxisbeispiele aus Lohbrügge

In unserer Kanzlei haben wir zahlreiche Mandanten, die in Lohbrügge mit Bußgeldverfahren konfrontiert sind. Ein typischer Fall könnte folgendermaßen aussehen:

Ein Autofahrer wird auf der Möllner Landstraße mit 70 km/h in einer 50er-Zone geblitzt. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids von 100 Euro und 2 Punkten in Flensburg stellt sich heraus, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ausreichend beschildert war. In einem solchen Fall könnte ein Einspruch sinnvoll sein, um die rechtlichen Konsequenzen zu minimieren.

Ein anderer Mandant erhielt ein Fahrverbot, nachdem er in kurzer Zeit mehrfach geblitzt wurde. Durch die sorgfältige Prüfung der Messprotokolle konnten wir nachweisen, dass die Messungen fehlerhaft waren, was zu einer Aufhebung des Fahrverbots führte.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex und eine professionelle Beratung kann den Unterschied ausmachen. Bei Unsicherheiten oder Fragen zu einem Bußgeldbescheid stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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