Blitzer & Geschwindigkeit in Bergedorf
Ihr Anwalt für Blitzer & Geschwindigkeit in Bergedorf und Umgebung.
Geblitzt auf der Bergedorfer Straße? Das sind Ihre Rechte
In Bergedorf, einem Stadtteil mit lebhaftem Verkehrsaufkommen, sind Geschwindigkeitsüberschreitungen häufige Anlässe für Bußgeldverfahren. Die Straßen wie die Bergedorfer Straße oder die Curslacker Deichstraße sind beliebte Messstellen für mobile und stationäre Blitzer. Bewohner und Verkehrsteilnehmer sehen sich oft mit der Herausforderung konfrontiert, gegen Blitzermessungen vorzugehen, sei es wegen fehlerhafter Messungen oder ungenauer Geschwindigkeitsangaben.
Typische Probleme und Messfehler in Bergedorf
Die rechtlichen Probleme beginnen oft mit der Frage der zulässigen Geschwindigkeit. In Wohngebieten wie am Bergedorfer Bahnhof gilt häufig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Eine Überschreitung dieser Grenze kann schnell zu einem Bußgeld führen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h drohen Bußgelder von bis zu 160 Euro und ein Punkt in Flensburg. Diese Verstöße können nicht nur finanzielle Konsequenzen haben, sondern auch zu Fahrverboten führen, insbesondere bei besonders schweren Verstößen.
Ein häufiger Streitpunkt sind die Blitzer selbst. Es kommt vor, dass die Messtechnik fehlerhaft ist oder die Vorwarnungen unzureichend. In Bergedorf sind sowohl stationäre Blitzer an der Kreuzung von Bergedorfer Straße und Curslacker Deichstraße als auch mobile Blitzer im Einsatz, die nicht immer ordnungsgemäß kalibriert sind. Fehlerhafte Messungen können durch falsche Kalibrierung, ungültige Messverfahren oder technische Defekte entstehen.
Bußgeldkatalog und Rechtsfolgen im Überblick
Die rechtlichen Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung können schnell gravierend werden. Hier sind einige Beispiele für mögliche Bußgelder und Punkte:
- Überschreitung um 10 km/h: 15 Euro, keine Punkte
- Überschreitung um 20 km/h: 35 Euro, 1 Punkt
- Überschreitung um 30 km/h: 80 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Überschreitung um 40 km/h: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Überschreitung um 50 km/h oder mehr: ab 200 Euro, 2 Punkte, 1 bis 3 Monate Fahrverbot
Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt in der Regel 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids. Ein rechtzeitiger Einspruch kann entscheidend sein, um mögliche Fahrverbote zu vermeiden oder die Sanktionen zu mildern.
Praktische Mandantensituationen und rechtliche Unterstützung
In der Praxis ergeben sich vielfältige Mandantensituationen. Ein Beispiel ist ein Mandant, der auf der Bergedorfer Straße bei erlaubten 50 km/h mit 72 km/h geblitzt wurde. Nach eingehender Prüfung des Messprotokolls stellte sich heraus, dass die Kalibrierung des Blitzers seit über einem Jahr nicht überprüft wurde. In solchen Fällen kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich sein.
Ein weiteres Beispiel ist ein Fahrer, der sich mit einem Fahrverbot konfrontiert sieht, weil er wiederholt geblitzt wurde. Hier kann eine individuelle Prüfung der Umstände, wie etwa die Unkenntnis der neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen, helfen, die Folgen abzumildern.
Die rechtlichen Grundlagen für Geschwindigkeitsverstöße sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verankert. Bei der Anfechtung von Blitzermessungen sind sachkundige rechtliche Hinweise unerlässlich, um die besten Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch zu haben.
Wenn Sie von einem Bußgeld betroffen sind oder Fragen zu Blitzermessungen haben, stehen wir Ihnen in Bergedorf mit unserer Expertise zur Seite. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.
Kontaktformular
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.