Ordnungswidrigkeiten in Bergedorf
Ihr Anwalt für Ordnungswidrigkeiten in Bergedorf und Umgebung.
Geblitzt auf der Bergedorfer Straße? Das sind Ihre Rechte
Die Straßen in Bergedorf sind stark frequentiert, besonders in den Hauptverkehrszeiten. Hier kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet werden. Insbesondere auf der Bergedorfer Straße, der Löwenstraße und der Billwerder Hauptstraße sind Blitzer stationiert, die auch den unaufmerksamen Fahrer schnell zur Kasse bitten. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 20 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Bei höheren Geschwindigkeiten, etwa 21-25 km/h, steigt das Bußgeld auf 70 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Bei Überschreitungen ab 26 km/h droht ein Fahrverbot von einem Monat.
Fahrverbot in Bergedorf: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot ist für viele Autofahrer eine gravierende Maßnahme, die nicht nur die Mobilität einschränkt, sondern auch berufliche und private Nachteile mit sich bringen kann. Wenn Ihnen ein Fahrverbot droht, beispielsweise aufgrund von wiederholten Geschwindigkeitsverstößen oder einer schweren Ordnungswidrigkeit, sollten Sie die Möglichkeit eines Einspruchs in Betracht ziehen. Ein Einspruch kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es formale Fehler im Bußgeldbescheid gibt oder die Messmethoden der Blitzer angezweifelt werden können. In Bergedorf wurden bereits mehrfach Blitzerfehler angeprangert, die zu erfolgreichen Einsprüchen führten.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Bergedorf
Besonders auf den Hauptverkehrsstraßen und vor Schulen in Bergedorf lauern zahlreiche Bußgeldfallen, die für Autofahrer teuer werden können. Typische Verstöße sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: In Wohngebieten beträgt die Höchstgeschwindigkeit häufig 30 km/h. Ein Verstoß kann schnell zu einem Bußgeld von 50 Euro und einem Punkt führen.
- Falschparken: In der Bergedorfer Altstadt wird Falschparken rigoros geahndet. Hier drohen Bußgelder bis zu 55 Euro.
- Handy am Steuer: Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt kostet 100 Euro und einen Punkt.
- Missachtung von Verkehrszeichen: Ein Verstoß gegen Verkehrszeichen, wie das Überfahren einer roten Ampel, kann mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten geahndet werden.
Rechtslage und typische Mandantensituationen
Die rechtlichen Grundlagen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verankert. Häufige Mandantensituationen, die wir in unserer Kanzlei in Bergedorf erleben, umfassen die folgenden Szenarien:
- Ein Mandant erhält einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, obwohl er die Geschwindigkeit nach eigener Einschätzung nicht überschritten hat.
- Eine Fahrerin wird für das Falschparken in einer Seitenstraße zur Kasse gebeten, obwohl sie sich nicht sicher war, ob das Parken dort erlaubt war.
- Ein Autofahrer wird mit einem Fahrverbot konfrontiert, weil er innerhalb von zwei Jahren mehrfach geblitzt wurde und nun die Punktegrenze erreicht hat.
In diesen Fällen ist es wichtig, so schnell wie möglich zu handeln. Sie haben nach Erhalt des Bußgeldbescheids 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Nachteile zu vermeiden.
Wenn Sie in Bergedorf mit einem Bußgeldbescheid oder einem Fahrverbot konfrontiert sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite und helfen Ihnen, die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.
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