Alkohol am Steuer in Bergedorf
Ihr Anwalt für Alkohol am Steuer in Bergedorf und Umgebung.
Geblitzt auf der B5? Ihre Rechte bei Alkohol am Steuer
Im Bezirk Bergedorf, insbesondere auf der vielbefahrenen B5, kommt es regelmäßig zu Verkehrskontrollen, bei denen die Atemalkoholkonzentration von Fahrern überprüft wird. Alkohol am Steuer ist ein ernstes Thema, das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Hierbei sind sowohl die Promillegrenzen als auch die damit verbundenen Strafen von zentraler Bedeutung.
Nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn ein Fahrer mit mehr als 0,5 Promille am Steuer sitzt. Die Folgen sind oft drastisch: Ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot sind die Mindeststrafe. Bei Werten ab 1,1 Promille wird die Fahrt nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet, was schwerwiegendere Konsequenzen wie eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe zur Folge haben kann.
Fahrverbot in Bergedorf: Diese Fristen müssen Sie beachten
Ein Fahrverbot kann schnell ausgesprochen werden, insbesondere wenn es um wiederholte Verstöße geht. Bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ist in der Regel mit einem Fahrverbot von einem Monat zu rechnen. Bei einer zweiten oder dritten Tat innerhalb von zwei Jahren kann dieses jedoch auf bis zu drei Monate ansteigen. Zudem müssen Sie mit einer Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen, die notwendig ist, um Ihre Fahreignung zu überprüfen.
In Bergedorf sind Straßen wie die Alte Holstenstraße oder die Bergedorfer Straße häufige Kontrollstellen, wo die Polizei bei Verdacht auf Alkohol am Steuer eingreift. Ein verspäteter Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann die Fristen für die MPU-Anordnung beeinflussen. Hier ist eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids zu beachten, um rechtzeitig zu reagieren.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Bergedorf
Ein typisches Beispiel für einen Mandanten aus Bergedorf könnte ein Fahrer sein, der nach einem Feierabendbier die kurze Strecke von der Alten Holstenstraße zur B5 zurücklegt. Ein unglücklicher Umstand, ein Blitzer auf der B5 oder eine Verkehrskontrolle können hier schnell zu einem Bußgeldverfahren führen. Häufige Szenarien sind:
- Promillebereich 0,5 - 0,99: Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- Promillebereich 1,0 - 1,09: Geldstrafe von 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
- Promillebereich 1,1 oder mehr: Strafverfahren, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Führerscheinentzug.
Ein weiteres Beispiel könnte ein Fahrer sein, der nach einer Feier in Lohbrügge auf der B5 kontrolliert wird und über 1,1 Promille hat. In diesem Fall sind die rechtlichen Folgen gravierend. Neben der MPU-Anordnung könnte auch der Verlust des Führerscheins drohen, was im Alltag erhebliche Einschränkungen bedeutet.
Die Rechtslage verstehen: StVO, StVG und OWiG
Die relevanten Gesetze für Alkohol am Steuer sind vor allem die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Diese Gesetze definieren die Grenzen für Alkoholkonsum im Straßenverkehr und die entsprechenden Strafen. Ein Verstoß gegen § 24a StVG führt unmittelbar zu einer Ordnungswidrigkeit und kann in Kombination mit § 1 StVO (Übertragung der Sorgfaltspflicht) auch zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen.
Ein typisches Mandat in unserer Kanzlei könnte in diesem Zusammenhang die Vertretung eines Fahrers betreffen, der nach einer Verkehrskontrolle in Bergedorf mit einer Trunkenheitsfahrt konfrontiert wird. Hier ist eine umfassende rechtliche Beratung unerlässlich, um die besten Chancen auf einen milden Ausgang zu wahren.
Wenn Sie in Bergedorf mit dem Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt konfrontiert sind oder Fragen zu möglichen Rechtsfolgen haben, stehen wir Ihnen jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.
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