Alkohol am Steuer in Kirchwerder

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Alkohol am Steuer in Kirchwerder

Trunkenheitsfahrt in Kirchwerder: Was tun bei Alkohol am Steuer?

Die Straßen in Kirchwerder, insbesondere die vielbefahrene Kirchwerder Hauptdeich und die Feldstraße, sind häufig Schauplätze von Verkehrskontrollen. Bei einer Trunkenheitsfahrt, also dem Fahren unter Alkoholeinfluss, stehen Betroffene vor erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten. Laut § 316 StGB macht sich strafbar, wer im Zustand der Fahruntüchtigkeit ein Fahrzeug führt. Die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein, insbesondere für Bewohner dieser ruhigen, aber verkehrsreichen Gegend.

Rechtsfolgen bei Alkohol am Steuer: Bußgelder und Fahrverbote

Die Rechtslage bezüglich Alkohol am Steuer ist klar geregelt. Bei einem Blutalkoholgehalt (BAK) von 0,5 bis 1,09 Promille drohen folgende Sanktionen:

  • Bußgeld: 500 Euro
  • Punkte in Flensburg: 2 Punkte
  • Fahrverbot: 1 Monat

Bei einer BAK von 1,1 Promille oder mehr handelt es sich um eine Straftat. Hier sind die Konsequenzen noch gravierender:

  • Bußgeld: ab 1.000 Euro, abhängig von den Umständen
  • Punkte in Flensburg: 3 Punkte
  • Fahrverbot: mindestens 3 Monate

Darüber hinaus wird in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Diese kann eine große finanzielle und emotionale Belastung darstellen und erfordert gründliche Vorbereitung und rechtliche Unterstützung.

Verkehrskontrollen in Kirchwerder: Häufige Einsatzorte

Die Polizei führt in Kirchwerder häufig Verkehrskontrollen durch, insbesondere an den Einfahrten zur Kirchwerder Allee und rund um den Schleusengraben. Die Kombination aus ländlicher Idylle und urbanem Verkehr führt oft zu gefährlichen Situationen, besonders wenn Alkohol im Spiel ist. Bei einer Kontrolle kann bereits ein geringer Alkoholpegel zu einem Bußgeld und einem Fahrverbot führen, was für viele Autofahrer, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, drastische Folgen hat.

Typische Mandantensituationen: Alkohol am Steuer in der Praxis

Unsere Kanzlei hat zahlreiche Mandanten vertreten, die in unterschiedlichen Situationen mit Alkohol am Steuer konfrontiert wurden. Zu den häufigsten Fällen gehören:

  • Ein Bewohner von Kirchwerder wird auf der Schwarzenbeker Straße mit 0,6 Promille angehalten und erhält ein Bußgeld von 500 Euro.
  • Ein junger Autofahrer wird bei einer Verkehrskontrolle auf der Hauptstraße mit 1,2 Promille erwischt. Er muss mit einem Bußgeld von 1.000 Euro und einer MPU rechnen.
  • Eine Frau aus Kirchwerder, die nach einem Feierabendbier auf der Wiesenstraße nach Hause fährt, wird angehalten und muss nun ein Fahrverbot von 3 Monaten in Kauf nehmen.

In all diesen Fällen ist es entscheidend, rechtzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die bestmöglichen Lösungen zu finden und die Folgen abzumildern.

Wenn Sie in eine Situation geraten sind, die mit Alkohol am Steuer zu tun hat, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Lösungen zu finden.

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