Parken und Halten in Kirchwerder

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Parken und Halten in Kirchwerder

Parkverbot in der Kirchwerder Hauptstraße: Was Sie beachten müssen

Die Kirchwerder Hauptstraße ist eine stark frequentierte Straße, die sowohl für Anwohner als auch für Durchgangsverkehr von Bedeutung ist. Park- und Halteverbotsschilder sind hier nicht selten, insbesondere in der Nähe von Kreuzungen und Bushaltestellen. Ein typisches Beispiel für einen häufigen Parkverstoß ist das Parken im Halteverbot, was mit einem Bußgeld von 55 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden kann. Bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Jahres droht eine Erhöhung des Bußgeldes auf bis zu 70 Euro.

Abschleppmaßnahmen: Ihre Rechte und Pflichten

Das Abschleppen von Fahrzeugen ist in Kirchwerder ein häufiges Thema, insbesondere an neuralgischen Punkten wie der Kreuzung zur Fünfhausenstraße. Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird, weil es unerlaubt geparkt ist, müssen Sie nicht nur die Abschleppkosten, die in der Regel zwischen 150 und 300 Euro liegen, sondern auch die Gebühren für die Lagerung in Höhe von etwa 20 Euro pro Tag tragen. Es ist wichtig, dass Sie sich vorab über die örtlichen Parkregelungen informieren, um unerwünschte Kosten zu vermeiden.

Verkehrsüberwachung in Kirchwerder: Blitzanlagen und ihre Folgen

In Kirchwerder sind auch mobile Blitzer, die Geschwindigkeitsübertretungen ahnden, ein Thema. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt. In besonders frequentiellen Bereichen, wie der Fünfhausenstraße, ist es ratsam, die Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt einzuhalten, um nicht in die Kostenfalle zu tappen.

Typische Mandantensituationen: Wenn das Knöllchen kommt

In unserer Kanzlei in Hamburg erreichen uns häufig Anfragen von Mandanten, die mit Park- und Halteverstößen konfrontiert sind. Beispielhaft sei hier ein Fall erwähnt, in dem ein Mandant ein Knöllchen erhielt, weil er sein Fahrzeug vor dem eigenen Grundstück auf einer als Halteverbot ausgewiesenen Fläche abgestellt hatte. Trotz der Argumentation, dass er die Zufahrt zu seinem Grundstück nicht blockiert hätte, musste er ein Bußgeld von 55 Euro zahlen. In solchen Fällen prüfen wir die rechtlichen Möglichkeiten, um gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

  • Parken im Halteverbot: 55 Euro, 1 Punkt
  • Wiederholte Verstöße: bis zu 70 Euro
  • Abschleppkosten: 150 bis 300 Euro + Lagergebühren
  • Geschwindigkeitsüberschreitung: ab 80 Euro + 1 Punkt

Die Rechtslage in Bezug auf Parken und Halten ist klar durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit Parkverstößen oder Abschleppmaßnahmen in Kirchwerder beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.

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