Handy am Steuer in Kirchwerder

Ihr Anwalt für Handy am Steuer in Kirchwerder und Umgebung.

Handy am Steuer in Kirchwerder

Handy am Steuer in Kirchwerder: Typische Probleme und Rechtsfolgen

Die Nutzung eines Handys am Steuer stellt in Kirchwerder ein häufiges Problem dar, das nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, sondern auch die Verkehrssicherheit gefährdet. Gemäß § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Bedienen eines Mobiltelefons während der Fahrt grundsätzlich verboten, es sei denn, das Gerät wird in einer freihändigen Vorrichtung verwendet.

Insbesondere auf den vielbefahrenen Straßen wie der Kirchwerder Straße oder der B5 sind viele Autofahrer geneigt, während der Fahrt auf ihr Handy zu schauen. Auch an Kreuzungen wie der Einmündung zur Bergedorfer Straße kommt es häufig vor, dass Fahrer ihre Aufmerksamkeit vom Verkehr ablenken. Dies kann nicht nur zu Unfällen führen, sondern auch zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen.

Bußgelder und Punkte für Handyverstöße

Wer beim Fahren mit dem Handy erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro und es gibt zwei Punkte. Zudem kann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, wenn die Verkehrssituation besonders gefährlich war. In Kirchwerder haben wir vor allem an stark frequentierten Stellen wie der Neuenfelder Straße oder in der Nähe des Kirchwerder Mühlenteichs bereits zahlreiche Fälle erlebt, in denen Fahrer durch Handybenutzung in riskante Situationen gerieten.

Typische Mandantensituationen aus der Praxis

In unserer Kanzlei haben wir regelmäßig mit Mandanten zu tun, die von einem Blitzer in Kirchwerder erfasst wurden, während sie ihr Mobiltelefon benutzten. Ein Beispiel: Ein Autofahrer wurde auf der Kirchwerder Straße bei einer Geschwindigkeitskontrolle fotografiert, während er eine Nachricht auf seinem Smartphone las. Der Fahrer war sich nicht bewusst, dass er in diesem Moment gegen die StVO verstieß und sah sich plötzlich mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert. In solchen Fällen klären wir die rechtlichen Möglichkeiten und prüfen, ob ein Einspruch gegen den Bescheid sinnvoll ist.

Ein weiteres Beispiel ist ein Fahrer, der während des Staus auf der B5 einen Anruf entgegennahm. Trotz der vermeintlichen Sicherheitslage, da das Fahrzeug stand, wurde er ebenfalls mit einem Bußgeld belegt. Dies zeigt, dass das Handyverbot auch in solchen Situationen gilt, was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen.

Rechtslage und Einspruchsmöglichkeiten

Die rechtlichen Grundlagen für die Ahndung von Verstößen gegen das Handyverbot finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Bei einem Bußgeldbescheid haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch einzulegen. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, die Umstände des Verstoßes von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung zu finden, sei es durch Einspruch oder durch eine mögliche Minderung des Bußgeldes.

Wenn Sie Fragen zu einem Bußgeldbescheid wegen Handybenutzung am Steuer haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Situation analysieren und die besten Schritte einleiten.

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