Handy am Steuer in Neuallermöhe

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Handy am Steuer in Neuallermöhe

Geblitzt auf der Billwerder Bucht? Das sind Ihre Rechte

In Neuallermöhe, insbesondere entlang der Billwerder Bucht und der Billestraße, sind Autofahrer häufig mit der Versuchung konfrontiert, während der Fahrt ihr Handy zu nutzen. Sei es, um einen Anruf entgegenzunehmen oder eine Nachricht zu lesen – in Deutschland ist das unter bestimmten Umständen jedoch illegal. Die Regelungen dazu finden sich in § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer beim Fahren das Handy in der Hand hält oder sogar benutzt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Konkret: Bußgelder und Punkte bei Verstößen

Die rechtlichen Konsequenzen für das unerlaubte Handy benutzen am Steuer sind klar geregelt. Wenn Sie in Neuallermöhe dabei erwischt werden, können folgende Strafen drohen:

  • Erstes Vergehen: Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
  • Zweites Vergehen innerhalb eines Jahres: Bußgeld von 150 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
  • Drittes Vergehen innerhalb eines Jahres: Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.

Diese Regelungen gelten auch in Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen, wie der Billestraße oder der Kreuzung an der Billwerder Bucht, wo häufig Kontrollen stattfinden.

Typische Verkehrssituationen in Neuallermöhe

Die Verkehrssituation in Neuallermöhe kann gerade zu Stoßzeiten herausfordernd sein. Autofahrer, die während des Pendelns von Bergedorf nach Neuallermöhe unterwegs sind, neigen dazu, ihr Handy zu nutzen, um Anrufe zu tätigen oder Nachrichten zu beantworten. Dies geschieht häufig an stark frequentierten Kreuzungen wie der am Billwerder Billdeich. Hier sind nicht nur Blitzer installiert, sondern auch mobile Kontrollen sind häufig.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant erhielt ein Bußgeld, weil er während einer roten Ampel sein Handy zur Navigation genutzt hatte. Obwohl er nicht fuhr, gilt das Benutzen des Handys als Verstoß, da der Fahrer dennoch für das Fahrzeug verantwortlich ist.

Rechtslage und mögliche Einsprüche

Das Verbot, ein Handy zu benutzen, ist in § 23 StVO verankert. Laut § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sind Verkehrsteilnehmer verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie andere nicht gefährden. Bei einem Verstoß gegen das Handyverbot können Bußgelder und Punkte in Flensburg verhängt werden, die sich negativ auf die Fahrerlaubnis auswirken können.

Eine häufige Mandantensituation ergibt sich, wenn jemand den Eindruck hat, dass der Bußgeldbescheid nicht korrekt ist. Hier kann es sich durchaus lohnen, einen Einspruch einzulegen. Insbesondere wenn die Messung des Verstoßes fehlerhaft war oder kein eindeutiger Beweis vorliegt.

Wenn Sie in Neuallermöhe mit einem Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer konfrontiert sind oder Fragen zu Ihrem individuellen Fall haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie kompetent und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.

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