Autokauf & Autoverkauf in Neuallermöhe

Ihr Anwalt für Autokauf & Autoverkauf in Neuallermöhe und Umgebung.

Autokauf & Autoverkauf in Neuallermöhe

Gewährleistung beim Fahrzeugkauf: Ihre Rechte in Neuallermöhe

Beim Kauf eines Fahrzeugs können zahlreiche rechtliche Probleme auftreten, insbesondere wenn es um Mängel und Gewährleistungsrechte geht. Bewohner von Neuallermöhe, die beispielsweise auf der Curslacker Str. oder der Bergedorfer Str. ein Auto erwerben, sollten sich über ihre Rechte im Klaren sein. Auch hier gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das im § 433 die Pflichten des Verkäufers und Käufers regelt. Bei Mängeln ist der Verkäufer verpflichtet, diese zu beheben oder den Kaufpreis zu mindern.

Ein häufiges Problem ist die Entdeckung von Mängeln nach dem Kauf. Ist der Käufer von einem versteckten Mangel betroffen, muss er diesen innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf anzeigen. Hierbei ist es wichtig, die Frist zu beachten, da der Anspruch auf Gewährleistung sonst verfällt. Ein Beispiel: Ein Käufer entdeckt nach sechs Monaten, dass der Motor seines Neuwagens überhitzt. Der Verkäufer hat in der Regel die Möglichkeit, diesen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.

Rückabwicklung des Kaufvertrags: Wann ist das möglich?

Ein weiterer häufig auftretender Fall ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Dieser Schritt ist dann möglich, wenn ein Mangel nicht behoben werden kann oder der Verkäufer nicht bereit ist, den Mangel zu beseitigen. In Neuallermöhe könnte dies zum Beispiel bei einem Fahrzeug der Fall sein, das nach dem Kauf einen Unfallschaden aufweist, der dem Verkäufer nicht bekannt war.

Der Käufer hat in einem solchen Fall das Recht, vom Kauf zurückzutreten. Dies ist nach § 323 BGB möglich, wenn der Verkäufer seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt. Im Falle einer Rückabwicklung muss der Käufer das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgeben, während der Verkäufer den Kaufpreis zurückzuzahlen hat. Hierbei sind Fristen zu beachten: Der Käufer sollte den Rücktritt innerhalb von zwei Wochen nach Mängelanzeige erklären.

Schadensersatzansprüche: Was ist zu beachten?

Wenn durch einen Mangel ein finanzieller Schaden entstanden ist, kann der Käufer unter Umständen Schadensersatz verlangen. Dies ist in § 280 BGB geregelt. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Käufer hat beim Kauf eines Gebrauchtwagens in Neuallermöhe nicht nur hohe Reparaturkosten aufgrund eines Motorproblems, sondern auch Verdienstausfälle, weil er das Fahrzeug nicht nutzen kann. In einem solchen Fall könnte der Käufer Schadensersatz für die Reparaturkosten und die entgangenen Einnahmen fordern.

Es ist wichtig, die Beweislast zu beachten: Der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war und der Verkäufer von diesem wusste oder hätte wissen müssen. Hierbei können Gutachten oder Zeugen von Bedeutung sein.

Praktische Beispiele aus Neuallermöhe

  • Ein Käufer erwirbt einen Gebrauchtwagen von einem Händler auf der Billwerder Bucht und stellt nach zwei Monaten fest, dass das Fahrzeug über keinen gültigen TÜV verfügt. Der Händler hatte dies verschwiegen. Der Käufer kann auf Mängelgewährleistung bestehen und den Kaufpreis mindern.
  • Ein Fahrzeug hat nach dem Kauf an der Kreuzung Curslacker Str. und Bergedorfer Str. einen Unfallschaden erlitten. Der Käufer kann den Vertrag anfechten, wenn der Verkäufer den Unfallschaden nicht offengelegt hat.
  • Ein Käufer entdeckt nach dem Kauf, dass die Bremsen nicht ordnungsgemäß funktionieren, und hat dadurch einen Unfall verursacht. In diesem Fall könnte der Käufer auch Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend machen, wenn nachweisbar ist, dass der Mangel bereits vorher vorhanden war.

Wenn Sie als Bewohner von Neuallermöhe rechtliche Fragen zum Fahrzeugkaufrecht haben oder Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Kanzlei bietet eine umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um den Fahrzeugkauf.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden