E-Scooter & Fahrradrecht in Neuallermöhe

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E-Scooter & Fahrradrecht in Neuallermöhe

Geblitzt auf der B5? Ihre Rechte als E-Scooter-Fahrer

In Neuallermöhe, wo die B5 eine der Hauptverkehrsadern darstellt, sind E-Scooter und Fahrräder mittlerweile ein fester Bestandteil des Straßenbildes. Doch das Fahren mit diesen Mikromobilitätsgeräten birgt rechtliche Risiken, die oft nicht ausreichend bekannt sind. Häufige Fragen betreffen die Einhaltung der Verkehrsregeln sowie die Haftung bei Unfällen. Ein Beispiel: Fahren Sie zu schnell auf der B5 und werden geblitzt, droht ein Bußgeld von 25 Euro bei 16 bis 20 km/h zu schnell. Bei wiederholten Verstößen kann dies zu einem Fahrverbot führen.

Unfälle mit E-Scootern: Wer haftet?

Ein weiteres häufiges Thema in Neuallermöhe sind Unfälle zwischen E-Scooter-Fahrern und Autofahrern oder Fußgängern. Der § 1 StVO verpflichtet alle Verkehrsteilnehmer zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Kommt es zu einem Unfall, stellt sich die Frage der Haftung. Ist der E-Scooter-Fahrer im Recht, kann er Schadensersatzansprüche geltend machen. Aber auch hier gilt: Wer ohne Helm oder bei Nacht ohne Beleuchtung fährt, kann sich nicht auf die volle Haftung des Unfallgegners berufen. Ein Verstoß kann gemäß § 68 OWiG mit einem Bußgeld von 20 Euro bestraft werden.

Typische Bußgeldfallen in Neuallermöhe

Besonders an stark frequentierten Stellen wie der Kreuzung an der Neuallermöher Straße und der B5 gibt es häufige Bußgeldfallen. Hier sind einige Beispiele:

  • Fahren ohne Versicherungsschutz: Bußgeld bis 1.500 Euro, 6 Punkte, und ein bis zu 3-monatiges Fahrverbot.
  • Überfahren einer roten Ampel: Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt.
  • Fahren auf dem Gehweg: Bußgeld von 25 Euro.
  • Unerlaubtes Nutzen eines E-Scooters unter Alkohol: Bußgeld ab 500 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 1 Monat.

Rechtslage für Fahrradfahrer in Neuallermöhe

Fahrradfahrer müssen sich ebenfalls an die Vorschriften der StVO halten. Das Fahren auf Radwegen ist verpflichtend, wo immer sie vorhanden sind. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 35 Euro geahndet werden. Insbesondere die Radwege an der Bergedorfer Straße sind stark frequentiert, was die Gefahr von Unfällen erhöht. Ein Beispiel aus unserer Praxis: Ein Mandant wurde von einem Autofahrer geschnitten und stürzte. Da er jedoch keinen Helm trug, wurde ihm eine Mitverantwortung zugeschrieben, was sich negativ auf seine Schadensersatzansprüche auswirkte.

Die rechtlichen Probleme, die E-Scooter- und Fahrradfahrer in Neuallermöhe betreffen, sind vielfältig und erfordern oft eine fundierte rechtliche Beratung. Ob es um Bußgelder, Unfallregulierungen oder Haftungsfragen geht – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise im Verkehrsrecht zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Ihnen zu helfen, die beste Lösung zu finden.

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